Amazon unterfällt in den nächsten fünf Jahren der erweiterten Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB. Das ergibt sich aus einer Entscheidung, die das Bundeskartellamt am Dienstag getroffen hat.
Delivery Hero und weitere Essenslieferdienste sollen sich - unter anderem - zur Aufteilung von Märkten abgesprochen haben. Die EU-Kommission veranlasste nun Durchsuchungen.
VW und Bosch wollen auf dem Gebiet des automatisierten Fahrens gemeinsam eine Software entwickeln. Das BKartA hat im gegenwärtigen Stadium keine Bedenken bezüglich der Zusammenarbeit.
Die Carsharing-Plattform Share Now soll künftig zum europäischen Automobilkonzern Stellantis gehören. Die deutschen Wettbewerbshüter haben keine Einwände.
Zalando sichert sich eine Mehrheitsbeteiligung an der Medienmarke Highsnobiety. White & Case sowie Vogel Heerma Waitz begleiten die Transaktion rechtsberatend.
Google bietet Nutzern auf seiner Plattform Maps Zugang zu verschiedenen Kartendiensten. Weil das Unternehmen anderen Wettbewerbern aber nicht erlaubt, ihre Dienste hiermit zu kombinieren, überprüft das BKartA einen Wettbewerbsverstoß.
Der als gescheitert wahrgenommene Tankrabatt hat eine Diskussion um die Erweiterung des Kartellrechts entfacht. Bundesjustizminister Buschmann stimmt nun in den Chor mit ein und zeigt sich für einfachere Gewinnabschöpfungen offen.
Das US-Unternehmen Qualcomm muss eine 2018 verhängte Geldbuße nicht bezahlen. Ein entsprechender Beschluss der EU-Kommission ist nichtig, entschied das EuG.