Nach dem "Stechuhr-Urteil" des EuGH wird kontrovers diskutiert, welche Folgen sich für das Arbeitsleben ergeben. Verbände warnen vor einer "Zeitreise in die Vergangenheit". Zeit für eine unaufgeregte Einschätzung. Von Michael Fuhlrott.
Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Beschäftigungsanspruch. Dieser schützt sie nicht vor dem betriebsbedingten Wegfall ihres Arbeitsplatzes, entschied das BAG. Keine Überraschung, zeigen Wolfgang Schelling und Christian Kurz.
Die "Omerta" verbietet es Mitgliedern der Mafia, mit Polizei und Justiz zu kooperieren. Wer sich das Wort auf den Arm tätowiert, begründet Zweifel an seiner Verfassungstreue und kann nicht bei der Polizei arbeiten, so das LAG Berlin.
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit muss erfasst und dokumentiert werden. Nur so wird effektiver Arbeitnehmerschutz gewährleistet, urteilte der EuGH. Nun muss der Gesetzgeber neue Regeln schaffen, erklärt Michael Fuhlrott.
Greenberg Traurig verstärkt sich im Arbeitsrecht mit Kara Preedy, bislang Partnerin bei Pusch Wahlig. Mit ihr wechseln die Counsel Konradin Pleul und Holger Faust.
Wer öffentlich am Pranger steht, fliegt! Amerikanische Firmen sind erfinderisch, um sich vor Kollateralschäden durch skandalträchtige Mitarbeiter zu schützen. Das ist in Deutschland nur bedingt möglich, weiß Corinne Klapper.
Ein Arbeitgeber, der mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschloss, sah sich schweren Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt. Wirksam ist der Vertrag aber trotzdem, so das LAG Rheinland-Pfalz.
Arbeiten in Ihrem Unternehmen Low Performer? Wenn ja, haben Sie schon einen Weg gefunden, dieses Thema in den Griff zu bekommen? Wenn Personalgespräche nicht weiterhelfen, bleibt oft nur die Kündigung, erklärt Andreas Reuther.