Aufgrund der Verstöße gegen das Transplantationsgesetz eines Arztes im Göttinger Organspendeskandal wollte die Krankenkasse für die Operationen nicht an die Uniklinik zahlen. Das LSG sah das aber nun anders.
Nach emotionaler Debatte haben die Abgeordneten im Bundestag entschieden: Niemand soll als Organspender gelten, weil er nicht widersprochen hat. Es ist eine politische Entscheidung, rechtlich geboten war sie keineswegs. Das unterstreichen Gutachten…
Fast ein Jahr lang saß ein Arzt wegen des Göttinger Organspendeskandals in Untersuchungshaft. Er verpasste deshalb einen Spitzenjob in Jordanien. Das LG Braunschweig sprach ihm nun Schadensersatz in Höhe von 1,1 Millionen Euro zu.
Im Göttinger Organspende-Skandal hat ein Arzt Patienten durch falsche Angaben auf der Warteliste nach vorne gebracht. Weil er dabei aber keinen Tötungsvorsatz gehabt hatte, wurde er freigesprochen. Jetzt fordert der Mann Schadensersatz.
Ein Deutscher, der sich in den Niederlanden die Niere eines Mannes aus Sierra Leone implantieren ließ, kann das Geld dafür nicht von der Krankenkasse zurückverlangen. Das SG Berlin zweifelte an dem erforderlichen Näheverhältnis der beiden.
Vor einer Lebendorganspende müssen Ärzte die Spender über alle Risiken des Eingriffs aufklären. Auch Formverstöße können ihnen zum Verhängnis werden, so der BGH. Im Ergebnis richtig, in der Begründung fragwürdig, findet Martin Rehborn.
Zwei Menschen spendeten ihren Angehörigen Nieren. Bei der Aufklärung fehlte ein zweiter Arzt und die Dokumentation war unzureichend – alles unerheblich, meinten die OLG. Am Dienstag verhandelt nun der BGH. Martin Rehborn erklärt die Fälle.
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Die Widerspruchslösung soll die Spendenbereitschaft bei Organspenden deutlich erhöhen. Ihre Einführung wäre zwar verfassungsgemäß – für mehr Organspenden würde sie aber nicht sorgen, meint Malte Mennemann.
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