Die Leiharbeitsrichtlinie gilt nicht für Dauerarbeitsverhältnisse. Arbeiten Beschäftigte durch Personalgestellung bei Dritten, ist das keine Leiharbeit, so der EuGH. Jörn Kuhn und Isabel Hexel erklären, was in dem Urteil steckt.
Leiharbeiter dürfen für dieselbe Arbeit schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens, so das BAG. Diese Ungleichbehandlung werde schließlich auf anderem Wege kompensiert.
Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird. Das entschied der EuGH am Donnerstag.
Wie der EuGH, so das BAG: Für den Schwellenwert von Mehrarbeitszuschlägen zählen auch die bezahlten Urlaubsstunden. Alles andere könnte Arbeitnehmer daran hindern, überhaupt Urlaub zu nehmen.
Nach mehreren Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen wurden die Mitarbeiterregeln dort verschärft. Die Verfassungsbeschwerden dagegen sind aber schon unzulässig, meint das BVerfG. Sie waren nicht gut genug begründet.
Ein deutscher Fall vor dem EuGH wirft die Frage auf, ob Leiharbeiter nach Tarif schlechter bezahlt werden dürfen als das Stammpersonal. Jörn Kuhn und Jennifer Bold erläutern die Schlussanträge des Generalanwalts in diesem Fall.
Zeitarbeit ist nur vorübergehend zulässig – Uneinigkeit herrscht indes darüber, was das bedeutet. Der EuGH hat nunmehr Hinweise für die Auslegung des Merkmals gegeben. Viele entscheidende Fragen bleiben aber offen, erklärt Johanna Keil.
Leiharbeitsfirmen, die ihre Arbeitnehmer im Heimatstaat anstellen und dann überwiegend im EU-Ausland beschäftigen, dürfen diese nicht im Heimatstaat versichern. Hintergründe zum EuGH-Urteil von Daniel Happ und Paul Alexander Tophof.