Heimliche Überwachung, Abschreckungswirkung, Konsequenzen für Beamte: Das Urteil des OVG dürfte für die AfD erst einmal nicht viel ändern. Auch was die mögliche Hochstufung angeht, droht eine lange Auseinandersetzung vor den Gerichten.
Die AfD bleibt ein Verdachtsfall. Doch was heißt das eigentlich? Hat das etwa irgendeine Bedeutung für die Debatte um ein Parteiverbot? Oder Auswirkungen auf das geplante Verfassungsschutzgutachten? Eine Einordnung.
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Die AfD darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie sei zu Recht als Verdachtsfall eingestuft worden, bestätigte das OVG. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus, die Partei kündigte bereits Nichtzulassungsbeschwerde an.
Eigentlich wollte das OVG bis Juli verhandeln, jetzt endet das Berufungsverfahren schon in der kommenden Woche. Zum Abschluss der Verhandlung lieferten sich Vertreter von AfD und Verfassungsschutz einen letzten Schlagabtausch.
Er ist im Stuttgarter Prozess gegen die "Gruppe-Reuss" der Erste, der redet: Der 55-jährige Ingenieur weist die "Reichsbürger"-Ideologie ebenso wie Umsturzpläne von sich. Er habe anderes im Sinn gehabt.
Als erstes der drei Oberlandesgerichte hat das OLG Stuttgart am Montag den Prozess gegen die Gruppe um Prinz Reuß eröffnet. Mehrere Verteidiger beantragten bereits erfolglos die Einstellung, zwei Angeklagte kündigen Aussagen an.
Das gab es noch nie: Gleich drei Oberlandesgerichte verhandeln parallel über eine bisher unbekannte Terrororganisation. Den Start macht am Montag das Oberlandesgericht Stuttgart.
Der linke Rechtsprofessor Maximilian Pichl kämpft in seiner Streitschrift "Law statt Order" gegen eine "Umdeutung" des Begriffs des Rechtsstaats - und will doch nur seine eigene Deutung durchsetzen. Christian Rath hat das Buch gelesen.