Eigentlich wollte das OVG bis Juli verhandeln, jetzt endet das Berufungsverfahren schon in der kommenden Woche. Zum Abschluss der Verhandlung lieferten sich Vertreter von AfD und Verfassungsschutz einen letzten Schlagabtausch.
Im Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungschutz (BfV) soll es bereits am kommenden Montag ein Urteil geben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Dienstag mitgeteilt.
In dem Verfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln geht es um drei Punkte: die AfD wehrt sich gegen die Einstufung als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) durch das BfV (Az. 5 A 1218/22). Auch geht es um die Einstufung des "Flügels", einer Gruppierung innerhalb der AfD, als Verdachtsfall und als "erwiesen extremistische Bestrebung" (Az. 5 A 1216/22). Zudem beanstandet die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), ebenfalls ihre Einstufung als Verdachtsfall (Az. 5 A 1217/22).
Der Prozess begann Anfang März und war eigentlich bis Anfang Juli angesetzt. Nun entschied der 5. Senat, nachdem er die Sache schon am Montag als "entscheidungsfrei" bezeichnet hatte, dass bereits am Dienstag der letzte Tag der mündlichen Verhandlung ist.
Nochmals Schlagabtausch beider Seiten
Dazu äußerten AfD-Vertreter heute ihr Unverständnis. Der 5. Senat müsse sich fragen lassen, ob der angelegte Beweismaßstab noch der richtige sei. "Was kann überhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten?", fragte AfD-Anwalt Christian Conrad (Höcker Rechtsanwälte). Wiederum warf BfV-Vertreter Wolfgang Roth (Redeker Sellner Dahs) der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem VG Köln nicht genutzt zu haben. "Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können."
Bei den sich wiederholenden Argumenten ging es unter anderem erneut um den Unterschied zwischen dem deutschen Staatsvolk und dem ethnischen Volksbegriff. Roth verwies zum wiederholten Mal auf die vom BfV benannten Äußerungen von hohen Parteivertretern und Mandatsträgern mit ausländer- und islamfeindlichem Inhalt oder solche, in denen die Demokratie verunglimpft werde.
Conrad beharrte darauf, dass das OVG diese Einzelmeinungen besser hätte prüfen müssen. Entscheidend für die Gesamtbewertung der AfD sei deren Arbeit an Anträgen oder dem Parteiprogramm. Einzeläußerungen hätten dafür keine Relevanz und würden sich nicht durchsetzen, sagte der Anwalt. Dem widersprach sein Gegenüber: "Auch diese einzelnen Äußerungen entfalten ihre Wirkung. Ganz unabhängig davon, ob sie im Parteiprogramm stehen", sagte Roth. Außerdem finde sich im AfD-Bundestagswahlprogramm mit der Forderung nach Abschaffung des Islam-Unterrichts in den Schulen eine Religionsdiskriminierung, die nicht im Einklang mit der Verfassung stehe.
AfD blickt schon Richtung Leipzig
In seinem Schlusswort fragte AfD-Vorstandsmitglied Roman Reusch, wie lange die Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch andauern solle. "Wann reicht es denn?" Für die 45.000 AfD-Mitglieder sei das alles ehrenrührig, so der ehemalige Berliner Oberstaatsanwalt. Darauf erwiderte der BfV-Anwalt: Solange weiterhin Anhaltspunkte bestehen, werde der Verfassungsschutz beobachten und die Öffentlichkeit auch darüber informieren. Das sei alles kein Selbstzweck, sondern diene der Gewinnung von Erkenntnissen.
Nach dem OVG NRW wäre in nächster und letzter Instanz noch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig für eine etwaige Revision zuständig. AfD-Anwalt Conrad hatte bereits am Montag offen erklärt, sich schon jetzt auf ein Revisionsverfahren in Leipzig vorzubereiten: "Der Senat ist erfahren genug um zu wissen, dass wir hier viel bereits für die nächste Instanz machen."
Die AfD hatte in Münster zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter des 5. Senats gestellt. Außerdem gab es über 470 Beweisanträge. Immer wieder wurde die mündliche Verhandlung am OVG in Münster für Beratungen unterbrochen. Erfolg hatte die Partei damit nicht: Die Anträge wurden als substanzlos, ungeeignet und zum Teil rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen.
jb/LTO-Redaktion mit Material der dpa
AfD-Klage gegen Beobachtung durch den Verfassungsschutz: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54502 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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