Wer vor seiner Ausreise aus Syrien nicht verfolgt wurde, wird durch die Asylantragstellung in Deutschland nicht automatisch zum Regimegegner. Also wird er auch nicht als Flüchtling anerkannt, wie das OVG Schleswig bekräftigte.
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Die bulgarische Ratspräsidentschaft treibt die Reform des EU-Asylrechts voran. Die Dublin-VO und Verfahrensregeln stehen zur Disposition. Ziel ist es, die EU für Schutzsuchende weniger attraktiv zu machen, erklärt Constantin Hruschka.
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Kirchenasyl ist rechtlich bedeutungslos, stellt das OLG München fest. Wer illegal in Deutschland lebt, kann sich somit nicht darauf berufen. Die Entscheidung dürfte im ganzen Land nachhallen.
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Mit einer Verpflichtungserklärung von Helfern konnten tausende Syrer nach Niedersachsen fliehen. Nun wollen Behörden ihnen Sozialleistungen für die Flüchtlinge in Rechnung stellen. Anders als das BVerwG ließ das VG Hannover dies nicht zu.
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Opfer von früherer Folter haben keinen Anspruch auf subsidiären Schutz. Anders wäre es nur, wenn das Herkunftsland die medizinische Hilfe absichtlich verweigerte, so der EuGH. Eine Abschiebung kann aber ausgeschlossen sein.
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Rückschlag für die deutschen Seenotretter im Mittelmeer: Das Schiff der NGO Jugend Rettet bleibt beschlagnahmt, entschied das Oberste Gericht in Italien. Der Verein will weiter um das Schiff kämpfen.
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Eine ehemalige Mitarbeiterin des BAMF soll in mindestens 1.200 Fällen zu Unrecht Asyl gewährt haben. Bundesinnenminister Horst Seehofer will die Behörde jetzt auf "Systemmängel" untersuchen lassen und erwägt Reformen.
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Das BVerwG stellt klar: Subsidiär Schutzberechtige stehen beim Familiennachzug nicht schlechter da als Ausländern mit bloßem Abschiebeverbot. Die dürften ihre Angehörigen nämlich auch nicht nachholen.
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