Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. April 2016: Regie­rung vor­sch­nell gegen Böh­m­er­mann / Intran­s­pa­rentes Ver­fahren gegen NSU-Umfeld / Smarte Mat­rat­zen

18.04.2016

Recht in der Welt

USA - Microsoft gegen geheime Überwachung: Der Softwarekonzern Microsoft klagt gegen das US-Justizministerium, weil immer häufiger die Überwachung von E-Mail-Verkehr mit der Auflage verbunden wird, dass die Betroffenen nichts davon erfahren dürfen. Microsoft hält die gesetzliche Grundlage dieser Praxis für verfassungswidrig. Die Klage soll auch den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, die Klausel von sich aus zu reformieren. Es berichteten die Samstags-SZ (J. Kuhn/H. Tanriverdi) und die Samstags-FAZ (Roland Lindner).

USA - transparente Justiz: Im Schadensersatz-Verfahren gegen VW hat das Bundesgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens jetzt eine Webseite eingerichtet, auf der alle Wortprotokolle, Beschlüsse und Schriftsätze zu finden sind. An der Statuskonferenz am 21. April können interessierte Journalisten sogar per Telefonkonferenz teilnehmen. Darauf weist das German American Law Journal hin.

Sonstiges

Pflegebetrug: Die Montags-Welt (Dirk Banse/Annette Dowideit) schildert wie "russische Pflegedienst-Banden" die Sozialversicherung und die Kommunen um Milliarden betrügen. Schwerkranken Patienten, die eigentlich eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Fachkräfte brauchen, wird nur ab und zu eine Hilfskraft vorbeigeschickt. Mit der Kasse wird aber die teure Fachkraft abgerechnet. Die Betrugsgewinne werden mit den betroffenen Familien geteilt. Verurteilungen seien selten, weil Staatsanwaltschaften meist keine Experten für Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen haben.

Musikrecht: irights.info (Fabian Rack) beschreibt, wie der in den USA anhängige Streit um das Eingangsriff des Rocksongs "Stairway to Heaven" (Led Zeppelin) nach deutschem Urheberrecht gelöst würde. Die vermeintliche Vorlage "Taurus" (Spirit) würde wohl nicht als schutzfähig angesehen, jedenfalls wären durch Led Zeppelin keine Rechte verletzt worden.

Das Letzte zum Schluss

Überwachung des Ehebetts: Ein spanischer Hersteller hat eine Matratze entwickelt, die Länge und Intensität von Erschütterungen und das Körpergewicht der Akteuere aufzeichnet. Damit können Ehegatten während ihrer Abwesenheit kontrollieren, ob das Ehebett zu einem Seitensprung genutzt wurde. Die Matratzendaten seien auch aus der Ferne abrufbar, berichtet die Samstags-SZ (Thomas Urban).

Fünf Jahre lto-Presseschau

Jubiläum: Die erste lto-Presseschau erschien am 18. April 2011. Seitdem wird sie von Juristen in Justiz, Anwaltschaft, Politik, Medien und Verbänden täglich genutzt, um schnell einen Überblick über das juristische Geschehen zu bekommen - und um außergewöhnliche Beiträge nicht zu verpassen. Auch in der Examensvorbereitung (von Studierenden und Prüfern) hat die Presseschau ihren festen Platz gefunden.

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, empfehlen Sie uns bitte weiter!

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. April 2016: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19107 (abgerufen am: 23.07.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen