Ein Busfahrer geriet in eine Polizeikontrolle und wurde dabei fotografiert, wie er sich einen Gegenstand ans Ohr hielt. Dass es sich dabei um eine Haarbürste handele, mit der er seinen Bart kämme, glaubte ihm das AG nicht.
Auch in zweiter Instanz kann sich der brandenburgische Landtagsabgeordnete Kalbitz nicht mit seinem Eilantrag durchsetzen, wieder AfD-Mitglied zu sein. Nun kann er noch auf die Hauptverhandlung hoffen. Doch das kann dauern.
Ein Hundehalter, der mit seinen unangeleinten Schäferhunden, die nicht aufs Wort hören, durch ein Wohngebiet spaziert, verhält sich sorgfaltswidrig. Das kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben, wie das LG Osnabrück entschied.
Das Land Hessen will beim islamischen Religionsunterricht nicht mehr mit dem Moscheeverband Ditib zusammenarbeiten. Vorläufiger Rechtsschutz dagegen wurde dem Ditib versagt. "Schlicht nicht nachvollziehbar", befand nun das BVerfG.
Was macht das Erzbistum Köln eigentlich genau mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer? Eine genaue Antwort darauf wird es erstmal nicht geben: Das Erzbistum ist presserechtlich nämlich nicht zur Auskunft verpflichtet, entschied das OVG NRW.
Verdient eine Frau weniger als eine männliche Vergleichsperson, spreche das für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Der Arbeitgeber müsse dann versuchen, diese Vermutung zu widerlegen, so das BAG.
An seinem ersten Tag wollte der US-Präsident es nicht bei seinem Aufruf zu Einheit und Versöhnung belassen: Mittels präsidentieller Verordnungen schlug er neue Wege beim Klimaschutz, der Corona-Bekämpfung und der Migrationspolitik ein.
Die TV Movie hat Günther Jauch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, als sie mit einem Foto des Moderators für einen Artikel über Krebs warb, der gar nichts mit ihm zu tun hatte, so der BGH.