Auch in zweiter Instanz kann sich der brandenburgische Landtagsabgeordnete Kalbitz nicht mit seinem Eilantrag durchsetzen, wieder AfD-Mitglied zu sein. Nun kann er noch auf die Hauptverhandlung hoffen. Doch das kann dauern.
Das Kammergericht (KG) in Berlin hat einen Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD zurückgewiesen (Urt. v. 22.01.2021, Az. 7 U 1081/20). Damit kann der 48-Jährige seine Rechte als Parteimitglied weiterhin nicht ausüben. Über die Klage von Kalbitz gegen den Bundesvorstand soll nun das Berliner Landgericht in der Hauptverhandlung entscheiden.
Die Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts vom vergangenen Juli, das wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz aufgehoben hatte, sei nicht zu beanstanden, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Haferanke am Freitag zur Begründung des Urteils. Das Schiedsgericht hatte wie der Bundesvorstand seine Entscheidung damit begründet, dass Kalbitz bei seiner Aufnahme im Jahr 2013 seine früheren Mitgliedschaften bei den Republikanern und der später verbotenen "Heimattreuen Jugend" verschwiegen und damit die AfD arglistig getäuscht habe. Kalbitz sei aufgefordert gewesen, solche Mitgliedschaften anzugeben, sagte Haferanke. Das habe er nicht getan. Die Entscheidung zur Annullierung der Parteimitgliedschaft sei weder willkürlich noch missbräuchlich ergangen, sagte der Vorsitzende.
Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai 2020 mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Neben Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke galt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei. Sein Posten als Landesvorsitzender der Partei ist nach dem Parteirauswurf seit dem vergangenen Sommer vakant. Den Vorsitz der AfD-Landtagsfraktion hat der Chef des rechtsgerichteten Vereins "Zukunft Heimat", Christoph Berndt, im Oktober nach dem Abtritt von Kalbitz übernommen.
Kalbitz lehnt Vergleichsvorschlag ab
Zu Beginn der Verhandlung hatte der Senat den Parteien einen Vergleichsvorschlag vorgelegt. Danach sollte Kalbitz den Spruch des Bundesschiedsgerichts und damit seinen Rauswurf aus der Partei endgültig akzeptieren. Im Gegenzug sollte die AfD dem 48-Jährigen seine seit 2013 gezahlten Mitgliedsbeiträge zurückerstatten. Während der Prozessbevollmächtigte des AfD-Bundesvorstands den Vergleich akzeptierte, lehnte der Anwalt von Kalbitz dies nach kurzer Rücksprache mit seinem Mandanten ab. Daraufhin erging das Urteil.
"Die Rückzahlung der Beträge wäre lächerlich gewesen", sagte der Anwalt von Kalbitz, Andreas Schoemaker, nach der Verhandlung. "Wir wollen eine Entscheidung in der Sache und müssen nun auf das Hauptverfahren setzen." Er rechne allerdings nicht mit einem baldigen Termin vor dem Berliner Landgericht, räumte Schoemaker ein. "Das kann Jahre dauern", meinte er.
Das Berliner Landgericht hatte bereits im vergangenen August den Eilantrag von Kalbitz auf vorläufigen Rechtsschutz in erster Instanz zurückgewiesen. Auch die 43. Zivilkammer erklärte zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen ist. Gegen diese Entscheidung legte Kalbitz Berufung ein, die nun vor dem KG abgewiesen wurde.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Kammergericht zu AfD-Parteirauswurf: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44073 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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