Werden bei einer Demonstration aus einer aggressiven Gruppe heraus von einigen Teilnehmern Straftaten begangen, so kann zu deren Verfolgung die Identität jedes Gruppenmitglieds festgestellt werden. So entschied nun das BVerfG.
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Das Auswärtige Amt muss der Presse keine Auskunft über den Inhalt der Rechtsgutachten über den Einsatz deutscher Streitkräfte gegen den IS geben. Auch Gutachten zu AWACS-Aufklärungsflügen bleiben unter Verschluss, entschied das OVG Berlin.
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Der Bayerische VerwGH hat entschieden, dass syrische Flüchtlinge bei der Rückkehr in ihre Heimat nicht unbedingt politisch verfolgt werden, nur weil sie Asyl in Deutschland beantragt haben. Jeder Fall bleibt aber ein Einzelfall.
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Damit Urlaubstage nicht verfallen, müssen Arbeitnehmer in Deutschland ihren Urlaub beantragen, bevor das Jahr um ist. Das Europarecht könnte dieser Regelung aber entgegenstehen, glaubt das BAG. Der EuGH soll die Sache nun klären.
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"Nebel statt Transparenz": Mit deutlicher Kritik haben NRWs oberste Verwaltungsrichter das Pilotprojekt zur Hygiene-Ampel in Gaststätten gestoppt, die Grundlage im Bundesrecht tauge nicht. Die Landespolitik sucht deshalb eine eigene Lösung.
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Die Inhalte auf der Webseite des LG Hamburg sind zwar rechtmäßig. Doch rechtsverbindlich erklären möchte das Gericht dies nicht und belässt das Haftungsrisiko entsprechend seiner aktuellen Entscheidung beim Linksetzenden.
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Die Fürsorgepflicht des Landes gilt nicht, wenn ein Beamter auf ungenehmigter Privatfahrt mit dem Dienstwagen einen Unfall hat, so das VG Koblenz. Das wird besonders teuer, da Behördenfahrzeuge nicht versicherungspflichtig sind.
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Wendet sich ein Syrer gegen den ihm eingeräumten subsidiären Schutz, müssen die Instanzgerichte Rechtsmittel zulassen. Sonst ist das ein Verstoß gegen den effektiven Rechtsschutz, so das BVerfG.
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