Am 29. März soll es so weit sein: Neun Monate nach dem Brexit-Votum will Großbritannien die Scheidung von der EU einreichen - aller juristischen und politischen Widrigkeiten zum Trotz.
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Der Verdacht eines illegalen Parteispendensystems, welches von einer Krefelder Anwaltskanzlei betrieben worden sein sollte, hat sich nicht bestätigt. Dafür gehen die Ermittler nun von mehr als 900-facher Untreue des Rechtsanwalts aus.
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Das LG Chemnitz hat eine seltene Anklage auf dem Tisch: Es geht um die Lieferung von Luxusgütern nach Nordkorea - trotz Sanktionen. Das Gericht muss sich damit auseinandersetzen, ab wann Waren als "hochwertig" gelten - und wer darüber zu befinden…
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In Deutschland hat das VG Berlin einem Journalisten einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt im Fall Böhmermann zugesprochen. Zugleich versucht Erdogan auch gegen angebliche Beleidigungen aus der Schweiz vorzugehen - ohne Erfolg.
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Bis zum Verfassungsreferendum am 16. April hat Erdogan noch einige Wahlkampfauftritte in Deutschland angekündigt. Generell verbieten will Merkel diese nicht. Die Stadt Hannover sagte derweil heute einen Auftritt seines Vizechefs ab.
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Ein heute 80-jähriger Mann muss die Entschädigung für seine Inhaftierung in der DDR zurückzahlen. Ihm konnten Verbindungen zur Stasi nachgewiesen werden. Das machte auch eine Anhörung entbehrlich, so der EGMR.
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Journalisten haben einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Aber auch gegenüber privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden? Ja, entschied am Donnerstag der BGH.
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Bei Schwarzarbeit haben die Parteien keinerlei gegenseitige Ansprüche; ihr Vertrag ist nichtig. Das gilt auch dann, wenn die "ohne-Rechnung-Abrede" erst nachträglich getroffen wird, so der BGH.
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