Untreue in über 900 Fällen?: Kre­felder Rechts­an­walt vor Gericht

17.03.2017

Der Verdacht eines illegalen Parteispendensystems, welches von einer Krefelder Anwaltskanzlei betrieben worden sein sollte, hat sich nicht bestätigt. Dafür gehen die Ermittler nun von mehr als 900-facher Untreue des Rechtsanwalts aus.

Ein Rechtsanwalt aus Krefeld muss sich von diesem Freitag an vor dem dortigen Landgericht wegen mehr als 900 Fällen von Untreue verantworten. Der ehemalige SPD-Landratskandidat soll Kanzleivermögen veruntreut haben und in geringerem Umfang auch mit Mandantengeldern illegal umgegangen sein.

Der 50-Jährige bestreitet die Vorwürfe. In seiner Kanzlei sei es zu Auseinandersetzungen mit den anderen Anwälten gekommen, die sich falsch behandelt fühlen, sagt sein Verteidiger Prof. Björn Gercke.

Mitangeklagt ist seine zehn Jahre jüngere Ehefrau, die als Bürovorsteherin und Buchhalterin der Kanzlei als Komplizin ihres Mannes mitgewirkt haben soll. Insgesamt ist von einer Summe von mehr als zwei Millionen Euro die Rede. Der Angeklagte ist möglicherweise nicht voll verhandlungsfähig. Er soll sich erst kürzlich einer schweren Operation unterzogen haben.

Weil der Angeklagte auch mit Parteispenden an die SPD ins Gerede gekommen war, war die Staatsanwaltschaft Hinweisen auf ein verdecktes Parteispendensystem der SPD nachgegangen. Auch der Bundestag hatte sich damit beschäftigt. "Wir haben dafür aber keinerlei Anhaltspunkte gefunden", sagt ein Sprecher der Krefelder Staatsanwaltschaft. Es tauche in den Akten lediglich eine Zahlung an eine SPD-Gliederung auf.

"Es gibt keinen Parteispendenskandal", sagt auch Verteidiger Gercke. "Das ist an den Haaren herbeigezogen." Laut Anklage soll das kriminelle Vorgehen durch die beiden Angeklagten mit fingierten Mahnschreiben und Klageerhebungen verschleiert worden sein. Das Gericht hat sich auf einen längeren Prozess eingerichtet.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Untreue in über 900 Fällen?: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22408 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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