Das Bundesinnenministerium gesteht Fehler beim Entzug der Akkreditierungen von Journalisten für den G20-Gipfel ein. Schuld könnten fehlerhafte Datensätze beim BKA sein. Die Bundesregierung will sich entschuldigen.
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Fahrradfahrer, die entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg fahren, können einen Teil eines Unfallschadens selbst zu tragen haben, entschied das OLG Hamm. Wenn sie keinen Helm tragen, erhöhe das ihren Eigenhaftungsanteil aber nicht.
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Bei einem Sturz auf einer sogenannten Bierwanderung verletzte sich eine Lohnbuchhalterin den Arm. Das geht nicht als Arbeitsunfall durch, entschied das hessische LSG.
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Ein als Gefährder eingestufter Mann aus Bremen kann nach Russland abgeschoben werden. Der EGMR hat den vorläufigen Abschiebestopp aufgehoben. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht aus.
Eine Kassiererin gab am Telefon die Codes für 124 Prepaidkarten heraus. Durch die Anrufe, bei denen es sich um einen Betrug handelte, entstand ein Schaden in Höhe von 3.720 Euro. Die Versicherung darf die Frau aber nicht in Regress nehmen. Artikel lesen
Ist ein Sterbender nicht mehr in der Lage zu schreiben, kann er ein Testament vor drei Zeugen verfassen. Für die Wirksamkeit ist dabei von Bedeutung, wer die Zeugen sind. Der Sohn der Alleinerbin sollte nicht unter ihnen sein, so das OLG.
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Die Kasse muss die Kosten für die Cannabisbehandlung eines Schwerkranken nicht tragen: Aus den ärztlichen Unterlagen müsse nämlich zunächst klar hervorgehen, dass andere Behandlungsmethoden nichts gebracht haben, so das SG Düsseldorf.
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Weil sie wiederholt den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden geleugnet hat, muss Ursula Haverbeck wohl ins Gefängnis. Die Frau ist für ihre Ansichten bekannt, das LG Verden blieb wie das AG bei einer Haftstrafe.
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