Das Internetvideoportal Youtube hat den Wortlaut seiner Sperrtafeln geändert. Das Unternehmen mit Sitz in Kalifornien reagiert damit auf ein Urteil des LG München von Ende Februar. Die neue Botschaft ist neutraler formuliert und weist die Verantwortung für die Nichtverfügbarkeit von Werken, an denen die GEMA Rechte wahrnimmt, nicht mehr einseitig der Verwertungsgesellschaft zu.
Vor einigen Tagen lautete der GEMA-Hinweis auf der Youtube-Sperrtafel noch: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."
Hierin erblickte das Landgericht (LG) München I eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA" und untersagte dem Videoportal die Verwendung dieses Hinweises (Urt. v. 25.02.2014, Az. 1 HK O 1401/13).
Nunmehr finden Youtube-Nutzer einen Hinweis vor, der sie zwar nicht minder ärgern wird, bei dem die GEMA in der Verteilung der Verantwortlichkeit aber besser wegkommt: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten."
mbr/LTO-Redaktion
GEMA-Hinweis auf Youtube: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11273 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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