Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) präsentierte am Freitag ihren Gesetzentwurf als Alternative zur klassischen Vorratsdatenspeicherung. Keine Speicherung ohne konkreten Verdacht ist die Leitlinie, allein das "Quick-Freeze"-Verfahren schone die Grundrechte der Bürger. Die BRAK begrüßte den Vorschlag, die Polizeigewerkschaft übte scharfe Kritik.
Die Ministerin will auf die anlasslose, monatelange Speicherung von Kommunikationsdaten aller Bürger verzichten. Als Grundlage für die weitere Abstimmung in den Ressorts entschied sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für einen Kompromissvorschlag, der Verbindungsdaten nur bei konkretem Anlass speichert (so genannter Quick-Freeze).
Union und FDP ringen bereits seit zwei Jahren um die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die alte Regelung im März 2010 als verfassungswidrig gekippt.
Die Union vertritt weiterhin das Modell der anlasslosen Speicherung, ähnlich die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Sie äußerte heftige Kritik am "Quick-Freeze"-Verfahren und hält es für völlig unzureichend, wie DPolG-Chef Rainer Wendt am Freitag mitteilte.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hingegen begrüßte den Vorschlag der Ministerin. Die anlasslose Speicherung auf Vorrat stelle jeden einzelnen Bundesbürger unter Generalverdacht, der Eingriff sei unverhältnismäßig, so der Präsident der BRAK, Axel Filges. Er verlangte außerdem, dass das neue Gesetz die Interessen der Bürger und die der Strafverfolgung angemessen ausgleicht. Das gelinge nur mit einer Speicherung bei entsprechendem Anlass.
Filges betonte außerdem, dass Telekommunikationsdaten im heutigen Informationszeitalter höchstpersönliche Daten seien, mit denen von Seiten des Staates äußerst sensibel umgegangen werden muss.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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Vorratsdatenspeicherung: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3494 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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