Richtlinie für bessere Bezahlung: Eini­gung über ein­heit­liche EU-Stan­dards für Min­dest­löhne

07.06.2022

Wie werden gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt? Die EU will dafür einheitliche Standards setzen. Nun gibt es eine vorläufige Einigung. 

EU-Staaten und Europaparlament haben sich auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt. Nach Angaben des Verhandlungsführers des Europäischen Parlaments, Dennis Radtke (CDU), beinhaltet der Kompromiss Standards, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. Zudem sehe das Gesetzesvorhaben vor, dass EU-Länder Aktionspläne festlegen müssen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt, bestätigte der Abgeordnete am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Das Leben von Millionen Beschäftigten werde sich erheblich verbessern. 

Die EU-Länder teilten mit, dass gesetzliche Mindestlöhne künftig mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden sollen. Eine Ausnahme gebe es für Länder, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden. Hier gelte eine Frist von vier Jahren. Die Sozialpartner müssen den Angaben zufolge an den Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne beteiligt werden. 

Beide Seiten müssen den Kompromiss noch formell bestätigen. Dann haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen. 

In Deutschland war jüngst beschlossen worden, dass der Mindestlohn vom 1. Oktober an auf zwölf Euro steigen soll. Damit hat Deutschland bereits einen der höchsten Mindestlöhne in der EU. Nur in Luxemburg wird mehr gezahlt, wie aus Angaben des Statistischen Bundesamtes und des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht. Jedoch liegt die Tarifbindungsquote der Bundesrepublik deutlich unter den nun angestrebten 80 Prozent. 

Im Oktober 2020 hatte die EU-Kommission bereits einen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Bei der nun erfolgten Einigung bestand die Herausforderung, dass die EU-Verträge enge Grenzen setzen: Denn die EU darf keine konkreten Lohnhöhen vorgeben, sondern nur Leitlinien erlassen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Richtlinie für bessere Bezahlung: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48668 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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