OVG Münster zu Leichenpräparator: Von Hagens darf chinesischen Professorentitel in Deutschland führen

05.07.2012

Der Erfinder der umstrittenen Leichenschau "Körperwelten" wurde 1999 in China zum Gastprofessor ernannt. Das Wissenschaftsministerium NRW wies von Hagens an, den Titel ausschließlich mit Hinweis auf seine Herkunft zu führen. Daran hielt sich der Leichenpräparator nie, und wird darin nun von den Münsteraner Richtern bestätigt.

Nach einem regelrechten Prozessmarathon folgt nun späte Genugtuung für Gunther von Hagens. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster sprach ihm das Recht zu, seinen Professorentitel auch ohne Einschränkungen in Deutschland zu führen (Urt. v. 05.07.2012, Az. 19 A 3006/06).

Der 67-jährige wurde 1999 in China für die Dauer von fünf Jahren zum Gastprofessor ernannt. Das Wissenschaftsministerium NRW, das damals bundesweit für das Tragen ausländischer Titel zuständig war, wies von Hagens an, den Titel in Deutschland nur mit dem Zusatz "RC" oder "VRC" für China stehend zu führen. Der Heidelberger Mediziner ließ das geforderte Kürzel weg, es folgte ein Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs, von dessen Vorwurf er jedoch 2007 freigesprochen wurde. Da sich von Hagens trotz des Freispruchs der Bezeichnung als "Hochstapler" ausgesetzt sah, klagte er vor dem OVG. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Gericht von Hagens Recht gegeben, weil es keine gesetzliche Grundlage für die Anordnung des Ministeriums sah (Urt. v. 14.03.2011). Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hob die Entscheidung jedoch wegen eines formalen Fehlers auf und verwies das Verfahren zurück nach Münster.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Münster zu Leichenpräparator: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6548 (abgerufen am: 22.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen