Vor dem NSU-Prozess hatte es wochenlang Krach um die Vergabe der Presseplätze gegeben - und Forderungen nach einer Videoübertragung in einen Nebenraum. Jetzt denkt der Münchner OLG-Präsident, Karl Huber, über Reformen nach. Auch die hohe Zahl der Nebenkläger im NSU-Prozess beschäftigt ihn.
Der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) München, Karl Huber, ist offen für eine Gesetzesänderung zur Videoübertragung aus Gerichtssälen. Dies müsse aber sehr ausführlich diskutiert werden, sagte er am Dienstag in München - kurz vor der Fortsetzung des NSU-Prozesses an diesem Donnerstag.
Vor dem Beginn des Mammutverfahrens im Frühjahr hatte es heftige Querelen um die Vergabe der Presseplätze gegeben, nur 50 Journalisten bekamen einen reservierten Platz. Eine damals von vielen Seiten geforderte Videoübertragung in einen Nebenraum hatte das Gericht abgelehnt, weil dies nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich sei. Bei der Arbeitstagung der OLG-Präsidenten im Juni wurden ebenfalls rechtliche Bedenken zu einer Videoübertragung geäußert.
Zahl der Nebenkläger beschränken?
Huber nannte nun für eine mögliche Gesetzesänderung verschiedene
Modelle: die Übertragung nur einzelner Teile wie Anklageverlesung und Urteilsverkündung oder des ganzen Strafverfahrens; die Übertragung in einen Nebenraum nur für Medienvertreter oder auch für die allgemeine Öffentlichkeit. Das alles müsse sauber diskutiert werden.
Er forderte, auch über das Thema Nebenklage nachzudenken. Selbstverständlich dürften die Rechte von Nebenklägern in keiner Weise beschränkt werden, betonte er. Ein Verfahren müsse aber auch noch vernünftig durchführbar sein. Im NSU-Prozess gibt es mehrere Dutzend Nebenkläger und Nebenklagevertreter. Eine zahlenmäßige Begrenzung gibt es nicht.
Die Justizminister von Bund und Ländern hatten bei einem Treffen im Juni keine Einigung in der Frage erzielt, ob Live-Übertragungen aus Gerichtssälen erlaubt werden sollen. Das Thema soll nun in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter beraten werden.
una/dpa/LTO-Redaktion
NSU-Prozess in München: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9488 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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