Seit Dienstag beschäftigt der VGH NRW sich mit den Kosten der Kleinkindbetreuung. Insgesamt 23 Städte und Kreise aus NRW hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie mit zusätzlichen Ausgaben belastet werden sollen.
Hintergrund ist nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) NRW das Kinderförderungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2008. Es schreibt von 2013 an einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter vor.
Die Kommunen wehren sich jedoch dagegen, dass sie mit den zusätzlichen Kosten belastet werden. Ihrer Ansicht nach ist das Gesetz mit dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung nicht vereinbar. Demnach müsste das Land die Kosten übernehmen.
VGH NRW: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1384 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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