VGH Mannheim zum Luftreinhalteplan Stuttgart: Land muss auch Fahr­ver­bote für Euro-5-Diesel planen

12.11.2018

Ohne Wenn und Aber: Fahrverbote für Euro-5-Diesel müssen verbindlich im Stuttgarter Luftreinhalteplan geregelt werden, entschied der VGH in Mannheim. Baden-Württemberg hoffte, zunächst die Wirkung anderer Maßnahmen abwarten zu können.

Das Land Baden-Württemberg muss umgehend mit der Planung von Fahrverboten für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart beginnen. Das geht aus zwei am Montag veröffentlichten Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim hervor. Der VGH bestätigte damit zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart, gegen die das Land Beschwerde eingelegt hatte, und gab somit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht. Die Beschlüsse des VGH sind nicht anfechtbar (Beschl. v. 09.11.2018, Az. 10 S 1808/18 und 10 S 2316/18).

Das Land bereitet in Stuttgart Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab dem 1. Januar 2019 für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter vor. Bislang plant die Landesregierung, Verbote für Diesel der Euronorm 5 von der Wirkung eines Pakets zur Luftreinhaltung abhängig zu machen und diese Verbote gegebenenfalls für Anfang 2020 vorbereiten zu wollen. Nach Angaben eines VGH-Sprechers muss das Land jetzt in einem Ergänzungsverfahren mit der Planung der weiteren Fahrverbote beginnen.

Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich zulässig sind - sie müssen aber verhältnismäßig sein. Handlungsspielraum, ob und wann auch ein Euro-5-Verbot kommt oder nicht, hat das Land laut VGH-Entscheidung allerdings keinen mehr. Das BVerwG-Urteil enthalte die eindeutige Verpflichtung, bereits jetzt ein Euro-5-Verkehrsverbot im Luftreinhalteplan verbindlich zu regeln.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VGH Mannheim zum Luftreinhalteplan Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32027 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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