Der Widerruf einer Asylberechtigung ist rechtmäßig, wenn der Betroffene nach seiner Anerkennung als Asylberechtigter in Deutschland mehrfach in erheblicher Weise durch Straftaten in Erscheinung getreten ist. Dies hat der Hessische VGH am Donnerstag entschieden.
Im zugrundliegenden Fall hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Asylberechtigung widerrufen, weil der Kläger nach seiner Anerkennung als Asylberechtigter in Deutschland mehrfach durch erhebliche Straftaten in Erscheinung getreten und wegen Raubes mit Todesfolge und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden war. Dagegen hatte er geklagt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist davon ausgegangen, dass von dem Kläger auch nach Verbüßung der Strafhaft eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und folglich der vom Bundesamt in seinem Bescheid zu Grunde gelegte gesetzliche Widerrufsgrund die Entziehung der Asylberechtigung nach wie vor rechtfertigt (Urt. v. 10. 08. 2011, Az. 6 A 95/10.A).
cla/LTO-Redaktion
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VGH Hessen: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3990 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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