VGH Hessen zu Flugrouten: "Südumfliegung" am Frankfurter Flughafen gekippt

04.09.2013

Die Gemeinden um Frankfurt haben einen Erfolg vor dem höchsten Verwaltungsgericht Hessens erzielt. Startende Flugzeuge am Frankfurter Flughafen in Richtung Norden dürfen nicht mehr die vorgesehene Südkurve fliegen. Allerdings ist nicht klar, ob es für die Kommunen nun besser wird. Um Lärm ging es in der Entscheidung des VGH nicht.

Auf dem Weg vom Frankfurter Flughafen in Richtung Norden müssen viele Flugzeuge künftig eine andere Route nehmen als bisher. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel kippte am Dienstag überraschend die sogenannte "Südumfliegung". Die Richter gaben damit acht Kommunen und fünf Privatleuten aus Hessen und Rheinland-Pfalz Recht. Die Festlegung auf diese Route beruhe teilweise auf einem Ermittlungsdefizit (Urt. v. 03.09.2013, Az. 9 C 323/12.T).

Bis zu 150 der rund 700 täglichen Starts vom Frankfurter Flughafen sind von der Entscheidung betroffen. Die "Südumfliegung" war für Flugzeuge mit Zielen im Norden eingeführt worden, um Regionen im Westen des Flughafens zu entlasten, aber auch, damit sich startende Flugzeuge nicht in die Quere kommen. Die Maschinen fliegen dazu nach dem Start zunächst eine weite Südkurve, um erst in größerer Höhe nach Norden abzudrehen.

Einige Kommunen im Rhein-Main-Gebiet sehen sich dadurch stärker belastet. Die "Südumfliegung" sei nur zustande gekommen, weil eine Alternative nicht genug beachtet worden sei, argumentierten die Kläger. Das Bundesamt für Flugsicherung gab dagegen an, die derzeitige Route sei deutlich sicherer.

Die Festlegung auf die Südkurve beruht nach Auffassung des Gerichts "teilweise auf einem Ermittlungsdefizit". Denn die "Südumfliegung" habe einen parallelen Betrieb von Ab- und Anflügen mit Hilfe einer Funknavigationsanlage gewährleisten sollen. Dies habe sich aber nach der mündlichen Verhandlung als nicht realisierbar erwiesen. Bei diesem Kenntnisstand sei es nicht auszuschließen, dass es bei der Entscheidung, welchen Weg die Flugzeuge nehmen sollen, zu einer anderen Variantenauswahl gekommen wäre. Um Lärm ging es bei der Entscheidung nicht.

Ob es nun besser wird für die betroffenen Kommunen, bleibt deshalb offen. "Irgendwo werden die Flugzeuge fliegen müssen", betonte die Richterin. Der VGH hat die Revision nicht zugelassen.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VGH Hessen zu Flugrouten: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9486 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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