Der Hessische VGH hat am Donnerstag in zwei Klageverfahren entschieden, dass ein Ausgleich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zwar grundsätzlich auch selbstständigen Teilen eines Unternehmens gewährt werden kann. Das Gericht stellte jedoch besondere Anforderungen an die Eigenschaft der Selbstständigkeit dieser Unternehmensteile.
Die Thyssen Krupp Steel Europe AG und die Firma RPC Bramlage sind vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit ihren Klagen auf Befreiung von der Ökostrom-Umlage für spezielle Firmenbereiche gescheitert. Beide Unternehmen hatten zuvor erfolglos beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG beantragt. Diese ermöglicht besonders energieintensiven Unternehmen zum Zwecke der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eine Befreiung von der Ökostromumlage. Die Behörde hatte argumentiert, bei den jeweils betroffenen Unternehmensteilen, einem Walzwerk der Thyssen Krupp Steel Europe AG und dem Produktionskomplex der Firma RPC in Bramlage, handle es sich nicht um selbständige Unternehmensteile, sondern lediglich um besonders stromintensive Anlagenteile. Eine Befreiung beziehungsweise ein Ausgleich sei daher nicht möglich.
Die daraufhin im April und Juni 2012 erhobenen Klagen wurden vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgewiesen. Die dagegen von den klagenden Unternehmen vor dem VGH eingelegten Berufungen blieben ebenfalls ohne Erfolg.
Der 6. Senat des VGH urteilte, der Begriff "selbstständiger Unternehmensteil" umfasse die örtliche Lage des Firmenteils, die Einbeziehung in das Gesamtunternehmen, seine tatsächliche und rechtliche Ausgestaltung sowie betriebswirtschaftliche Aspekte. Bei Anwendung dieser Kriterien, insbesondere bei deren Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die konkreten Anlagen- und Produktionskomplexe der beiden Unternehmen, könnten die Teile, für die die Ausgleichsregelung jeweils beantragt worden war, nicht als selbstständig angesehen werden (Urt. v. 09.01.2013, Az. 6 A 71/13 und 6 A 1999/13).
mbr/LTO-Redaktion
VGH Hessen zur EEG-Umlage: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10625 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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