Eine bayerische Lehrerin beantragte einen Staatsangehörigkeitsausweis – ein Dokument, das Reichsbürger gerne nutzen. Deshalb bekommt sie nun fünf Jahre lang 20 Prozent weniger Gehalt.
Einer bayerischen Lehrerin, der eine Nähe zum Gedankengut der sogenannten "Reichsbürger" nachgesagt wird, wird für die Dauer von fünf Jahren das Gehalt gekürzt. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am Mittwoch entschieden, wie ein Sprecher mitteilte (Urt. v. 20.07.2022, Az. 16a D20.1464). Die Entfernung aus dem Beamtenstand, wie es die Landesanwaltschaft verlangt hatte, erfolgt hingegen nicht.
Die Frau war den Behörden aufgefallen, weil sie einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Dieses Dokument wird von Reichsbürgern gerne offiziell beantragt, weil diese Personalausweis und Reisepass als Identitätsnachweis ablehnen - genauso wie sie generell die Bundesrepublik und die staatliche Verwaltung in Deutschland sowie die Justiz ablehnen.
Das Verwaltungsgericht in Ansbach hatte als Disziplinarmaßnahme für die Lehrerin zunächst das Gehalt für die Dauer eines Jahres um zehn Prozent gekürzt. Der Landesanwaltschaft, die in dem Verfahren den Freistaat vertritt, reichte dies jedoch nicht – sie wollte die Lehrerin komplett aus dem Beamtendienst entfernen. Dem folgte der VGH nicht. Allerdings wird das Gehalt nun wesentlich länger und deutlicher gekürzt – für fünf Jahre um 20 Prozent.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Dezember 2021 in einem ähnlichen Verfahren entschieden, dass ein Beamter, der die Existenz der Bundesrepublik leugnet, auch aus dem Dienst entfernt werden kann (Urt. v. 02.12.2021, Az. 2 A 7.21). In dem Fall hatte der Beamte in seinem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises als Geburts- und Wohnsitzstaat das "Königreich Bayern" angegeben und sich auf Gesetze mit "Stand 1913" berufen.
dpa/ast/LTO-Redaktion
VGH Bayern zu möglicher Nähe zur Reichsbürgerszene: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49114 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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