VGH Baden-Württemberg zu unzumutbarem Baulärm: Anwohner können Bau­stopp er­zwin­gen

31.07.2015

Anwohner müssen ständigen massiven Baustellenlärm nicht einfach hinnehmen, sondern können unter Umständen sogar einen vorläufigen Baustopp erreichen. Das hat der VGH in Mannheim in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.

Geklagt hatte eine Frau, die in der Nähe einer Gr0ßbaustelle für fünf Mehrfamilienhäuser in Böblingen wohnt. Sie hatte sich seit Baubeginn über unzumutbaren Lärm beschwert. Das Landratsamt hatte zwar Maßnahmen zur Lärmminderung angeordnet, doch der Bauherr missachtete diese "wiederholt und hartnäckig", wie die Frau durch zahlreiche Messungen nachweisen konnte.

Sie beantragte daher zunächst beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart eine einstweilige Anordnung mit weitergehenden Maßnahmen zur Lärmminderung. Das VG lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, die Behörde habe bereits geeignete Maßnahmen ergriffen - der Frau fehle daher das Rechtsschutzbedürfnis. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte die lärmgeplagte Anwohnerin schließlich Erfolg.

Der 10. Senat des VGH verpflichtete das Landratsamt unter anderem dazu, sich von den Bauherren einen Maßnahmenkatalog zur Lärmbegrenzung und wöchentliche Lärmprognosen vorlegen zu lassen. Sollten die Lärm-Richtwerte weiter überschritten werden, müsse die Behörde unter Umständen sogar einen vorläufigen Baustopp verhängen, entschied das Gericht (Beschl. v. 05.02.2015, Az. 10 S 2471/14).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VGH Baden-Württemberg zu unzumutbarem Baulärm: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16459 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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