Mitglieder der VG Wort erwartet Ende August ein Scheck oder eine Überweisung. Obwohl eine rechtliche Prüfung durch das DPMA noch aussteht, hat der Vorstand der Verwertungsgesellschaft am Dienstag in einer außerordentlichen Sitzung einstimmig beschlossen, die Vergütungen vorläufig an Autoren und Verlage auszuschütten.
Die diesjährige Hauptausschüttung hatte sich wegen eines Gerichtsstreits verzögert. Das Landgericht (LG) München I hatte einer Klage des Urheberrechtlers Martin Vogel stattgegeben (Urt. v. 22.06.2012, Az. 7 O 28640/11), der sich dagegen gewehrt hatte, dass die VG Wort einen Teil seiner Tantiemen einbehält und an den Verlag ausschüttet. Gegen dieses Urteil hat die Verwertungsgesellschaft Berufung eingelegt.
Die Ausschüttung erfolgt nun unter Hinweis auf mögliche Rückforderungen, falls die Entscheidung des LG bestätigt werden sollte.
Auf Nachfrage teilte eine Sprecherin der VG Wort mit, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sich noch nicht dazu geäußert hat, ob die Ausschüttungen trotz des laufenden Gerichtsverfahrens durchzuführen sind. Die Verwertungsgesellschaft hatte das DPMA als ihre Aufsichtsbehörde im Juni um eine rechtliche Prüfung gebeten.
Vergütungsansprüche mit Wahrnehmungsvertrag vollständig abgetreten
Das LG stützte seine Entscheidung darauf, dass der Kläger seine Vergütungsansprüche durch den Abschluss des Wahrnehmungsvertrages im Jahr 1984 an die VG Wort vollständig abgetreten habe. Eine spätere Abtretung an den Verlag sei daher nicht mehr möglich gewesen. Dem Verlag des Autors könnten daher wegen derselben Rechte keine Ausschüttungen VG Wort zustehen.
In seiner Klagebegründung hatte sich Vogel auch das so genannte Luksan-Urteil des Europäischen Gerichtshofes berufen (Urt. v. 09.02.2012, Az. C-277/10), das sich mit der Frage der Abtretbarkeit von Vergütungsansprüchen der Filmurheber an ihre Produzenten befasst.
cko/LTO-Redaktion
Ausschüttung noch im August: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6853 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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