Nach Hamburg und Stuttgart könnte es nun auch in Frankfurt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben. Die DUH hat das Land Hessen wegen nicht eingehaltener EU-Grenzwerte für saubere Luft verklagt. Am Mittwoch verhandelt das VG Wiesbaden.
Tausende hessische Dieselfahrer warten auf ein Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts (VG): Die Richter entscheiden am kommenden Mittwoch, ob in Hessens bevölkerungsreichster Stadt Frankfurt künftig ein Fahrverbot für die Fahrzeuge gilt (Az. 4 K 1613/15.WI).
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Land Hessen wegen nicht eingehaltener EU-Grenzwerte für saubere Luft in vier hessischen Städten verklagt. Begonnen wird an diesem Mittwoch mit der Situation Frankfurt. Konkret wird über den Luftreinhalteplan und die dort vorgesehenen Maßnahmen entschieden.
Der Plan muss dafür sorgen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) auf Dauer und sicher eingehalten werden. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. In Frankfurt betrug der Jahresmittelwert 2017 laut Umweltbundesamt 47 Mikrogramm.
Nach Angaben des Umweltministeriums verfügt Frankfurt bereits über einen Luftreinhalteplan, der nun fortgeschrieben werden müsse, um die drohenden Fahrverbote abzuwenden. Daher wurden zahlreiche Maßnahmen an die Verwaltungsrichter übersandt, die vom Ministerium zuvor auf ihre Wirksamkeit durchgerechnet worden waren. Allerdings wurde kein Dieselfahrverbot als mögliche Maßnahme aufgeführt.
Können andere Maßnahmen Fahrverbote noch abwenden?
Dass ein Fahrverbot noch vermieden werden kann, bezweifelt die Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung der DUH, Dorothee Saar. Sie weist darauf hin, dass die bisher bekannt gewordenen Maßnahmen in Frankfurt inklusive der Fortschreibung des Luftreinhalteplans ihrer Einschätzung nach nicht ausreichen, um die Grenzwerte so stark zu senken, dass ein Fahrverbot nicht mehr nötig sei. Dieses Ergebnis erwartet auch Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling: "So wie die Entwicklung ist, halte ich es für relativ wahrscheinlich, dass wir auch in Frankfurt Diesel-Fahrverbote werden einführen müssen", hatte Oesterling schon Anfang August dem Radiosender hr-iNFO gesagt.
Diesel-Fahrverbote umzusetzen sei "ein riesiger bürokratischer Aufwand", sagt Oesterling. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) habe den Weg geebnet für eine ganze Reihe von Ausnahmen, zum Beispiel Taxis, Gewerbetreibende oder Schichtarbeiter, die vor dem ersten öffentlichen Verkehrsmittel losfahren müssen. "Das ist eine sehr komplexe Angelegenheit."
Als erste Stadt Deutschlands hat Hamburg Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Kraft gesetzt. Fahrzeuge, die nicht der Euro-Norm 6 entsprechen, dürfen besonders belastete Straßen in der Hansestadt seit Mai dieses Jahres nicht mehr befahren. Ab Jahresbeginn 2019 wird es auch in Stuttgart Fahrverbote für ältere Diesel-Autos geben.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
VG Wiesbaden entscheidet über Luftreinhalteplan: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30705 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag