Erziehungszeit alleine qualifiziert einem Urteil zufolge nicht für ein Studium der Erziehungswissenschaften. Ein ausgebildeter Tischler, der sich momentan Vollzeit um zwei Kinder kümmert, sei daher zu Recht von der Uni Trier nicht zum Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaften zugelassen worden, entschied das VG Trier.
Für die Zulassung zum Studium kommt es für denjenigen, der keinen Hochschulabschluss hat, darauf an, ob ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der absolvierten Berufsausbildung und dem gewählten Studiengang besteht. Ein solcher Zusammenhang besteht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Trier zwischen der Ausbildung des klagenden Tischlers und dem gewählten Studiengang Erziehungswissenschaften jedoch nicht (Urt. v. 30.10.2013, Az. 5 K 692/13).
Der Tischler ist Vater zweier Kinder, der sich Vollzeit in Erziehungszeit befindet und bei der beklagten Universität Trier erfolglos die Zulassung zum Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaften beantragt hatte. Zur Begründung vertrat er die Auffassung, seine in der Erziehungszeit erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten müssten Berücksichtigung finden; sie stellten den erforderlichen inhaltlichen Zusammenhang zum gewählten Studiengang her.
Das sahen die Trierer Richter anders. Zwar sähen die gesetzlichen Vorschriften auch Ausnahmefälle vor, wonach u.a. die in der Erziehungszeit erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten generell Berücksichtigung finden könnten, wenn es um den inhaltlichen Zusammenhang zwischen gewünschtem Studium und Ausbildung geht. Ein solcher Ausnahmefall liege aber nur dann vor, wenn zweifelhaft sei, ob die Berufsausbildung einen inhaltlichen Zusammenhang zum gewählten Studiengang habe. Um einen solchen Zweifelsfall gehe es vorliegend aber nicht, weil die Berufsausbildung zum Tischler ersichtlich keinerlei inhaltlichen Zusammenhang zum vom Kläger gewählten Studiengang aufweise.
Mit Material von dpa.
tko/LTO-Redaktion
Tischler verliert vor VG Trier : . In: Legal Tribune Online, 12.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10010 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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