Weil er Sex mit einer Insassin hatte, ist ein Justizvollzugsbeamter vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Zudem kürzte ihm das Land Rheinland-Pfalz seine monatlichen Bezüge um 20 Prozent. Zu Recht, wie das VG Trier in einem Beschluss vom Donnerstag mitteilte.
Mit dem Geschlechtsverkehr bei offenstehender Zellentür habe der Mann "in gravierender Form gegen seine Dienstpflichten verstoßen", hieß es zur Begründung (Beschl. v. 02.01.2013, Az. 3 L 1564/12.TR). Das Gericht erklärte zudem, ein Justizvollzugsbeamter habe sich Strafgefangenen gegenüber zurückzuhalten. Solche intimen Beziehungen führten zu "Aufmerksamkeitseinbußen bei der Bewachung der Gefangenen".
Eine Mitgefangene hatte den Sex im Dezember 2010 beobachtet und der Anstaltsleitung gemeldet. Der Vorfall löste Unruhe in Gefängnis aus und führte zu Anfeindungen der Insassen untereinander.
Laut Gericht ist es wahrscheinlich, dass der Beamte in einem Disziplinarverfahren ganz aus dem Dienst entfernt werde. Der 36-Jährige war zuvor wegen der sexuellen Handlungen an der Strafgefangenen zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Mit der Entscheidung des Trierer Verwaltungsgerichts (VG) wurde der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Beamten abgelehnt. Eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist noch möglich.
dpa/age/LTO-Redaktion
VG Trier zum Beamtenrecht: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7938 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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