VG Schleswig-Holstein verneint Klagebefugnis: Umwelt­hilfe schei­tert mit Klagen gegen KBA

14.12.2017

Die Deutsche Umwelthilfe muss in ihrem Kampf gegen umweltschädliche Diesel eine juristische Schlappe hinnehmen. Das VG in Schleswig wies Klagen der Umweltschützer gegen das Kraftfahrt-Bundesamt ab. Nun könnte das BVerwG entscheiden.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Abgasskandal abgewiesen. Der Verband sei nicht klageberechtigt, entschied die dritte Kammer des Gerichts (Urt. v. 13.12.2017, Az. 3 A 26/17 u.a.).

Über den Inhalt der Klagen wurde nicht verhandelt. Die Umweltschützer wollten mit den Klagen gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen der Behörde gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos vorgehen. Der Verband wollte unter anderem erreichen, dass das KBA die Typengenehmigungen von zwei Opel-Modellen zurücknimmt. Zudem sieht die DUH die Rückrufanordnung gegenüber Volkswagen als nicht ausreichend an. Beigeladen in vier Verfahren war Opel und in einem Verfahren Volkswagen.

Die Deutsche Umwelthilfe sei zwar ein anerkannter Umweltverband und könne als solcher auch grundsätzlich klagen, erläuterte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung. Allerdings nur in bestimmen Vorhaben. Und die Typengenehmigungen, um die es am Mittwoch ging, gehören nach Ansicht des Gerichts nicht zu diesen Vorhaben. Die nach dem Verwaltungsprozessrecht erforderliche Befugnis ließe sich weder aus dem Umweltrechtsbehelfsgesetz noch aus dem einschlägigen Europa- bzw. Völkerrecht herleiten, so die Auffassung des Gerichts.

Umwelthilfe will Sprungrevision zum BVerwG

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ das Gericht sowohl die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Schleswig als auch die Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch, zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. "Wir bedauern, dass die Klagen abgewiesen wurden", sagte er. "Die Rechtsansicht des Gerichts, dass weder ein von Dieselabgasen betroffener Bürger noch ein Umweltverband berechtigt ist, die Zulassungspraxis des Kraftfahrtbundesamts vor Gericht zu bringen, ist der Offenbarungseid des Rechtsstaats." Die "Kungelei" zwischen Bundesregierung, Zulassungsbehörde und Autokonzerne gehe so unkontrolliert weiter. Er betonte, dass jedes Jahr rund 12.860 Menschen vorzeitig an den Folgen des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid stürben.

Resch geht davon aus, dass das Urteil in den Instanzen keinen Bestand haben wird, und fordert das KBA auf, der Sprungrevision zuzustimmen. Das Amt wollte sich nach der Verhandlung nicht äußern. Ein Sprecher von Opel sagte: "Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt. Dem ist nichts hinzuzufügen." Volkswagen begrüßte die Entscheidung des Gerichts.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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VG Schleswig-Holstein verneint Klagebefugnis: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26011 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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