Niedersachsens Richter und Staatsanwälte halten ihre Besoldung für nicht angemessen. Das VG Osnabrück hat die Frage nun dem BVerfG vorgelegt. Als erstes Entgegenkommen vom Land fordert der Richterbund, das Weihnachtsgeld wieder einzuführen.
Die Besoldung der niedersächsischen Richter beschäftigt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das höchste deutsche Gericht muss sich mit der Klage einer Osnabrücker Richterin befassen, die die Höhe ihrer R1-Besoldung für verfassungswidrig hält, sagte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts (VG) Osnabrück, Julia Schrader, am Montag. Die Osnabrücker Kammer habe den Fall der Juristin zur weiteren Prüfung an das BVerfG weitergereicht (Beschl. v. 18.12.2017, Az. 3 A 110/15). Eine weitere, ähnliche Klage eines Richters ist vor dem VG Hannover anhängig.
Das BVerfG habe im Mai 2015 die Besoldung des Landes Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig erklärt und Kriterien entwickelt, wie die amtsangemessene Besoldung von Richtern sowie Staatsanwälten und Staatsanwältinnen geprüft werden könne. Dazu gehören der Vergleich mit der Gehaltsentwicklung der Angestellten im öffentlichen Dienst, der Vergleich mit der allgemeinen Lohnentwicklung und ein Vergleich mit der Inflation, also dem Verbraucherpreisindex, sagte der Landesvorsitzende des Niedersächsischen Richterbunds Frank Bornemann.
Seit Jahren weise sein Berufsverband darauf hin, dass die Besoldung nicht mehr amtsangemessen sei. "Wir kritisieren, dass wir von der Lohn- und Gehaltsentwicklung der Allgemeinheit abgekoppelt sind." Zunächst sei das komplette Weihnachtsgeld gestrichen worden. Außerdem seien auch die Tarifergebnisse nicht oder nur verzögert beziehungsweise nur in Teilen übernommen worden.
Richterbund fordert Wiedereinführung des Weihnachtsgelds
In den Jahren 1999 bis 2013 sei die Besoldung für Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen um 7,5 Prozent schlechter als die Tarifentwicklung der Angestellten im Öffentlichen Dienst ausgefallen.
Im Vergleich mit der allgemeinen Einkommensentwicklung seien die Richter und Staatsanwälte um 5,3 Prozent zurückgeblieben und bei der Inflation um fast 8,7 Prozent, so der Richterbund.
"Im Öffentlichen Dienst wird inzwischen so schlecht bezahlt, dass wir keine Leute mehr kriegen", sagte Bornemann. Als ersten Schritt solle das Land das Weihnachtsgeld wieder einführen. Ab der Besoldungsstufe A9 gebe es in Niedersachsen kein Weihnachtsgeld mehr, es sei vor einigen Jahren ersatzlos weggefallen. Die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2018 wäre ein erster Schritt. "Das wäre die einfachste Maßnahme und würde etwas von Wertschätzung beinhalten", so Bornemann.
Niedersächsische Beamte, Richter sowie Staatsanwälte müssten amtsangemessen alimentiert werden, sagte auch der neue niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU): "Wir werden uns den Beschluss und die Begründung des Gerichts sorgfältig anschauen und prüfen, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind."
dpa/mgö/LTO-Redaktion
VG Osnabrück legt BVerfG zur Besoldungshöhe vor: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26087 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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