Der Landkreis Aurich hatte dem Betreiber einer Windkraftanlage für die Zeit von Mai bis August zum Schutz eines etwa 50 Meter entfernt nistenden Brutpaares der streng geschützten Vogelart Wiesenweihe den Tagbetrieb untersagt. Wie am Dienstag bekannt wurde, lehnte das VG den hiergegen gerichteten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.
Das hohe Gewicht des Artenschutzes rechtfertige die Beschränkungen in diesem besonderen Einzelfall, so das Verwaltungsgericht (VG). Ein Weiterbetrieb der Windkraftanlage gefährde die lediglich aus etwa zwei Brutpaaren bestehende lokale Population der streng geschützten Vogelart Wiesenweihe stark und irreversibel (Beschl. v. 10.06.2011, Az. 5 B 1246/11).
Der Betreiber der Windkraftanlage begründete seinen Antrag mit Ertragseinbußen pro Tag in Höhe von mindestens 1.000 Euro nebst künftigen absehbaren Ertragsausfällen. Die zeitweise Betriebseinschränkung sei formal wie inhaltlich unhaltbar. Jedenfalls sei sie unverhältnismäßig beziehungsweise ermessensfehlerhaft, weil Bestandsschutz, wirtschaftliche Interessen und die besondere Bedeutung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie missachtet würden.
Die Oldenburger Richter folgten dem nicht. Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage kamen sie vielmehr zu dem Ergebnis, dass sich die vom Landkreis verfügte zeitweise Betriebseinschränkungvoraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird.
In Niedersachsen betrage der aktuelle Brutbestand etwa 100 Brutpaare. Das Gericht verweist darauf, dass in der roten Liste Deutschland und Niedersachsen der Gefährdungsgrad mit "2 - stark gefährdet" eingestuft wird. Fachlich sei hinreichend nachgewiesen, dass die Raubvögel insbesondere in unmittelbarer Nähe zur Brutstätte wegen ihres charakteristischen Flugverhaltens einem erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt seien und als wichtige Reproduktionseinheit ausfallen könnten.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Umweltverbände vor Gericht: In Sachen Natur gegen Kraftwerk
Windkraftanlagen: Erneuerbare Energien vor der eigenen Haustür – nein danke!
Naturschutzrecht: Hilfe im Kampf gegen den Stromtod
VG Oldenburg: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3502 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag