Ein Dieselfahrverbot in München wollen weder die Stadt noch der Freistaat. Richterliche Vorgaben, es zur Verbesserung der Luft zumindest zu planen, hat die Staatsregierung ignoriert. Deswegen muss sie jetzt ein Zwangsgeld zahlen.
Das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) München hat den Freistaat Bayern zu einem Zwangsgeld von 4.000 Euro verurteilt, weil er die Umsetzung eines gerichtlichen Urteils missachtete. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte den Freistaat zur Vorlage eines Luftreinhalteplans samt Konzept für Dieselfahrverbote verpflichtet, um gegen die Überschreitung von Stickoxid-Grenzwerte vorzugehen. Solche sieht der kürzlich veröffentlichte Plan allerdings nicht vor (Urt. v. 29.01.2018, Az. 22 C 16.1427 u.a.).
Erstritten hatte das Zwangsgeld die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Darüber hinaus forderte der Verein, Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt. Das lehnte die Kammer jedoch ab.
VG: Missachtung ist ein "Unding"
Dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, sei völlig neu "und auch ein Unding", kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl am Montag. Allerdings sei die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig über die rechtliche Zulässigkeit von kommunalen Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet.
Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid übersteigt an mehreren Straßenabschnitten in München immer noch den Grenzwert. Um schnell Abhilfe schaffen zu können, habe der VGH deshalb ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt - jedoch noch keine Fahrverbote, wie die Richterin betonte. Im neuen Luftreinhalteplan sei das aber nicht einmal ein solches enthalten - entgegen der VGH-Entscheidung, kritisierte sie.
Bis Ende Mai muss der Freistaat nun Dieselfahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte planen und die Konzepte auch veröffentlichen. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte ihm das VG das nächste Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro an.
Verstoßen gerichtlich angeordnete Fahrverbote gegen die Gewaltenteilung?
Umweltministerin Scharf sagte nach der Entscheidung: "Pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten lehnen wir ab. Das trifft viele Bürger in unverhältnismäßiger Weise und ist in der Lage, den Wirtschaftsstandort Bayern zu gefährden."
Die Vertreter des Freistaats hatten argumentiert, Fahrverbote auf einigen Straßenabschnitten würden den Verkehr nur auf andere Straßen verlagern und seien heute auch gar nicht vollziehbar. Die Vertreter der Stadt München hatten infrage gestellt, ob Gerichte mit der Vorgabe von Fahrverboten nicht gegen den Willen demokratisch gewählter Regierungen und damit gegen die Gewaltenteilung verstießen.
Umwelthilfe-Anwalt Remo Klinger sagte, den Freistaat mit der Zahlung eines Zwangsgelds von der linken in die rechte Tasche der Staatskasse zu einem Sinneswandel bewegen zu wollen, sei naiv. Bayern sei "bockig" und werde Fahrverbote weiterhin dreist verweigern. Die Richterin betonte, sie halte sich an Recht und Gesetz.
Die DUH hatte gegen den Freistaat bereits im vergangenen Jahr ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro erwirkt, weil der Freistaat den gestaffelten Zeitplan nicht eingehalten hat. Bis zum 29. Juni sollte ein Verzeichnis aller Straßen(abschnitte) in München veröffentlicht werden, in denen der EU-Grenzwert überschritten wird. Sodann sollte bis zum 31. August im Zuge einer Öffentlichkeitsbeteiligung die Fortschreibung des Luftreinhalteplans bekanntgemacht werden. Ein fertiges Konzept für ein Dieselverbot sollte schließlich bis zum 31. Dezember auf dem Tisch liegen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
VG München zum Konzept für Dieselfahrverbote: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26739 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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