Eilentscheidung des VG München: Bayern muss Rege­lung zu Aus­gangs­be­schrän­kungen nach­bes­sern

24.03.2020

Das VG München hat die Wirksamkeit der bayerischen Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt. Im Übrigen bleibe die Gültigkeit der Beschränkungen aber unberührt, so das Gericht. Nun will Bayern nachbessern.

Die bayerische Staatsregierung muss die Regelung zu den wegen der Coronakrise eingeführten Ausgangsbeschränkungen nach erfolgreichen Klagen zweier Bürger nachbessern. Die Ausgangsbeschränkungen behalten aber landesweit ihre Gültigkeit.

Anlass sei eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Man werde deshalb die Rechtsgrundlage noch einmal verändern, das werde nun umgehend geschehen. "Alle Regeln bleiben natürlich in Kraft." Das sei alles auf einem vernünftigen Weg. "Die Ausgangsbeschränkungen bleiben natürlich", betonte er.

Die für das Gesundheitsrecht zuständige Kammer des VG hat die Wirkung der Ausgangsbeschränkungen zugunsten zweier Einzelpersonen "aus formalen Gründen" vorläufig außer Kraft gesetzt, teilte das Gericht mit (Beschl. v. 24.03.2020, Az. 26 S 20.1252 und M 26 S 20.1255). Die inhaltliche Rechtmäßigkeit der Ausgangssperren habe das Gericht nicht in Frage gestellt, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. In seiner Begründung bezweifele das Gericht lediglich, "ob der Freistaat Bayern die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch Allgemeinverfügung regeln durfte oder nicht durch Rechtsverordnung hätte regeln müssen", heißt es weiter. Die Beschlüsse wirkten nur gegenüber den zwei Antragstellern.

Beschränkungen behalten ihre Gültigkeit

Für alle anderen Menschen in Bayern ändere sich dadurch nichts: Die Beschränkungen behielten ihre Gültigkeit, betonte auch der Gerichtssprecher. Dennoch hieß es aus der Staatskanzlei, man werde parallel zu der rechtlichen Nachbesserung Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidungen einlegen.

Seit Samstag ist das Verlassen der eigenen Wohnung überall in Bayern nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen der Weg zur Arbeit und nötige Einkäufe, dringende Arztbesuche, aber auch Sport und Spaziergänge an der frischen Luft - dies aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Eilentscheidung des VG München: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41047 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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