Ein Zahnarzt, der einem Patienten unter Vollnarkose ohne ausreichenden Befund 20 Zähne gezogen hat, verliert endgültig seine Zulassung. Der Mann war bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden und hatte nun versucht, den Entzug seiner Approbation vor dem VG Magdeburg zu verhindern.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Magdeburg hat der Zahnarzt sich nach Erteilung der Approbation als unwürdig erwiesen. Insbesondere der Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung liege ein Fehlverhalten des Klägers zugrunde, das mit den Vorstellungen an eine Arztpersönlichkeit nicht in Einklang gebracht werden könne. Der Wille des Patienten stehe an oberster Stelle und sei von dem Zahnarzt zu beachten gewesen. Der Entzug der Approbation sei auch im Hinblick auf die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Klägers nicht unverhältnismäßig (Az. 3 A 339/11 MD).
Der Kläger war wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Hintergrund war die Behandlung eines Patienten, dem der Zahnarzt unter Vollnarkose ohne ausreichenden Befund zwanzig Zähne gezogen hatte, ohne zuvor die Einwilligung des Patienten eingeholt zu haben.
tko/LTO-Redaktion
VG Magdeburg bestätigt Entzug der Approbation: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8637 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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