Vielleicht sind es Mitleid und Tierliebe, vielleicht ist es das Geld. Eine Frau vermittelte Hunde aus dem Balkan in Deutschland, verlangte für die Tiere zwischen 150 und 350 Euro. Für die Richter des VG Koblenz ist das gewerbsmäßiger Tierhandel. Der Antrag der Frau gegen das Verbot im Eilrechtsschutz wurde abgelehnt, wie am Dienstag bekannt wurde.
Das Verbot, mit Hunden aus dem Balkan zu handeln, sei nach einer Prüfung im Eilverfahren offensichtlich mit dem Gesetz vereinbar, seine Wirkung also aufrecht zu erhalten, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (VG, Beschl. v. 07.09.2011, Az. 2 L 760/11.KO). Bereits die Anzahl der Tiere, allein im Juli 2010 waren es 39 Hunde, spreche für einen gewerbsmäßigen Handel. Auch die "Schutzgebühr" von bis zu 350 Euro entspreche dem üblichen Preis eines vergleichbaren Hundes in Internet- oder Zeitungsanzeigen.
Dass die Antragstellerin aus Tierliebe oder Mitleid handele, könne die Tatsache, dass sie gewerblich tätig werde, nicht beseitigen. Auf eine tatsächliche Gewinnerzielung komme es auch nicht an. Für das Verbot sei entscheidend, dass gewerblicher Handel mit Tieren eine tierschutzrechtliche Genehmigung voraussetze, die die Antragstellerin nicht vorweisen könne.
Die Frau hatte entgegnet, mit der Einfuhr der Tiere nichts zu tun zu haben. Sie beziehe die Tiere aus Tierheimen oder von Dritten, die die Hunde nach Deutschland gebracht hätten. Die Schutzgebühr decke nicht ihre Kosten, sie wolle allein dafür Sorgen, dass die Tiere in gute Hände gelangen.
ssc/LTO-Redaktion
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VG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4400 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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