Eine katholische Gemeinde in Bad Ems muss die Untersuchungen und Impfungen seines Kindergarten-Personals selbst bezahlen. Das entschied das VG Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Die Kirchengemeinde St. Martin hatte den Rhein-Lahn-Kreis um Erstattung von Kosten in Höhe von rund 1.900 Euro für ärztliche Pflichtuntersuchungen und Impfungen für die Kita-Mitarbeiter in den Jahren 2007 bis 2009 gebeten. Nachdem dieser nicht zahlte, erhob die Gemeinde Klage, die nun vom Verwaltungsgericht Koblenz abgewiesen wurde.
Die Gemeinde habe nur Anspruch auf die Erstattung von Personalkosten, so die Koblenzer Richter in ihrem Urteil vom 6. März 2013 (Az. 5 K 929/12.KO). Hierzu zählten Untersuchungen und Impfungen jedoch nicht. Vielmehr handele es sich um Sachkosten, die den Mitarbeitern keine finanziellen Vorteile brächten. Derartige Sachkosten müssten nicht vom Träger des Jugendamtes - in diesem Fall dem Rhein-Lahn-Kreis - gezahlt werden.
dpa/plö/LTO-Redaktion
VG Koblenz zu Impfungen von Kita-Mitarbeitern: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8357 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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