Wegen steigender Corona-Infektionen sollen die Schüler in Neuwied neuerdings die Masken auch im Unterricht tragen. Dies hielt ein Geschwisterpaar für unverhältnismäßig und zog vor das VG Koblenz, blieb jedoch ohne Erfolg.
Nachdem die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis Neuwied stark angestiegen war, hatte der Landkreis unter anderem angeordnet, dass Schüler ab dem ersten Oktober den Mund-Nase-Schutz nicht nur auf dem Schulgelände, sondern auch während des Unterrichts tragen müssen. Zwei Geschwister, die ein Gymnasium besuchen, waren damit nicht einverstanden. Sie erhoben beim Landkreis Widerspruch und zogen gleichzeitig im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vors Verwaltungsgericht (VG) Koblenz.
Dieses hat nun entschieden, dass die Anordnung des Landkreises vorläufig unter den aktuellen Umständen zu bewerten sei - und den Eilantrag der Schüler daraufhin abgelehnt (Beschl. v. 06.10.2020, Az. 3 L 873/20.KO). Die Schüler hatten geltend gemacht, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig seien. Dieser Ansicht ist das Gericht aber nicht gefolgt.
Nach Auffassung des VG ist zwar offen, ob die für die gesamte Unterrichtszeit geltende Maskenpflicht für alle Schulen im Gebiet des Landkreises rechtmäßig ist. Dies sei aber bei summarischer Prüfung nicht im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes festzustellen, sondern bedürfe einer vertieften Prüfung im Hauptsachverfahren.
Da die Sach-und Rechtslage entsprechend offen sei, hat das Gericht eine Interessanabwägung vorgenommen. Im Ergebnis überwiege hier der Schutz der Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, so das Gericht. Außerdem führte es an, dass es keine hinreichend belastbaren medizinischen Erkenntnisse gebe, die belegen, dass Maskenträger objektiv in relevanter Weise bei der Atmung beeinträchtig würden.
vbr/LTO-Redaktion
Schüler scheitern mit Eilantrag: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43045 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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