Tankstellen im Südwesten dürfen in Ausnahmefällen auch nachts Alkohol verkaufen. Das VG Karlsruhe hat ein entsprechendes Verbot der Stadt Bruchsal aufgehoben. Ausschlaggebend sei, dass die Tankstelle eine Gaststättenerlaubnis mit unbegrenzter Betriebszeit habe, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.
Die Stadt hatte argumentiert, der Imbiss sei nicht klar genug von dem restlichen Verkaufsraum abgegrenzt. Damit verstoße der Betreiber gegen das in Baden Württemberg geltende nächtliche Alkoholverkaufsverbot.
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe kommt es aber nicht auf eine räumliche Trennung an. Für ein Verbot fehle es derzeit zudem an einer Rechtsgrundlage (Urt. v. 26.03.2014, Az. 4 K 684/12). Die Tankstelle könne sich auf ihre gaststättenrechtliche Erlaubnis berufen, derzufolge der Verkauf alkoholischer Getränke einschließlich Flaschenbier an jedermann auch in der Nachtzeit grundsätzlich zulässig sei.
Die Berufung gegen das Urteil ließ das VG wegen der grundsätzlichen Bedeutung zu.
dpa/age/LTO-Redaktion
VG Karlsruhe hebt nächtliches Verkaufsverbot auf: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11558 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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