Mit Blick auf die aktuelle Lage im Irak hat das VG das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu verpflichtet, einen 18-Jährigen Iraker als Flüchtling anzuerkennen. Als Mitglied der religiösen Minderheit der Yeziden drohe ihm die Verfolgung durch die IS.
Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat einen Iraker als Flüchtling anerkannt und entsprechend das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu verpflichtet, ihm internationalen Schutz nach dem Asylverfahrensgesetz zu gewähren. Der 18-Jährige ist Mitglied der reiligiösen Minderheit der Yeziden (Urt. v. 15.08.2014, Az. 6 A 9853/14).
Der Iraker stammt nach Angaben des Gerichts aus der nordirakischen Provinz Ninive. Seinen Asylantrag hatte die Behörde im Juni 2014 abgelehnt, weil zum damaligen Zeitpunkt keine ausreichende Bedrohung der yezidischen Bevölkerung im Irak vorgelegen habe.
Die Bedingungen haben sich mittlerweile aber geändert, entschied das VG Hannover, das der Klage mit Blick auf die aktuellen Ereignisse im Irak stattgab. Mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" sei nämlich mit einer Verfolgung des 18-Jährigen durch die Kampftruppen der Dschihaditengruppe Islamischer Staat (IS) zu rechnen. Von ausreichendem Schutz sei im Irak nicht auszugehen, auch nicht von der irakischen Armee.
una/LTO-Redaktion
VG Hannover zu Iraker: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12929 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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