Nachbarn eines Flüchtlingsheims im Bau müssen mit der Angst vor rechtsextremen Anschlägen leben. Mit dem Argument einer theoretischen Gefahr können sie nicht verhindern, dass das Heim erbaut wird, entschied das VG Hannover am Mittwoch unter Berufung auf eine Entscheidung des BVerwG.
In Hannover-Bothfeld soll ein Wohnheim für Flüchtlinge entstehen. Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat dem städtischen Vorhaben am Mittwoch keine Steine in den Weg gelegt und die Klage einer Anwohnerin abgewiesen (Urt. v. 15.10.2014, Az. 4 A 491/14).
Nach der Entscheidung ist die theoretische Gefahr eines rechtsextremen Anschlags kein Grund, das geplante Projekt zu stoppen. Ein Verstoß gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot liege darin nicht. Die klagenden Anwohnerin befürchtete, dass bei einem Anschlag auf das Heim auch für sie selbst Gefahren entstünden und ging von einer unzumutbaren Störung aus. Die Frau wohnt etwa 200 Meter von dem Grundstück entfernt, auf dem das Wohnheim entstehen soll.
Das VG stützte sich bei seinem Urteil vom Mittwoch auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), welches 2007 zu dem Bau eines türkischen Konsulats entschieden hatte, dass allein die abstrakte Gefahr eines Anschlags keinen Einfluss auf die Erteilung einer Baugenehmigung haben darf.
una/dpa/LTO-Redaktion
VG Hannover zu geplantem Flüchtlingsheim: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13495 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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