VG Hannover bestätigt Entscheidung der Polizei: Anti-Corona-Demo nur unter Auflagen

11.09.2020

Wer gegen die Corona-Beschränkungen demonstrieren will, der kann dies am Samstag in Hannover tun. Der Mindestabstand müsse allerdings eingehalten werden - und zwar auch von Corona-Leugnern, so das VG im Eilverfahren.

Vor Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Hannover am Samstag hat das Verwaltungsgericht (VG) der Landeshauptstadt die Auflagen der Polizei bestätigt (Beschl. v. 11.09.2020, Az. 10 B 4681/20). Danach müssen die Demonstranten zum Infektionsschutz untereinander einen Mindestabstand von anderthalb Metern einhalten und einen Mund-Nase-Schutz tragen, wenn sie nicht unter Einhaltung der Abstandsvorschriften sitzen.

Das Gericht lehnte am Donnerstag einen Eilantrag der Veranstalter gegen die Auflagen ab. Diese hatten argumentiert, die Covid-19-Pandemie werde von interessierten Kreisen überbewertet. Sie diene der Einschüchterung der Bevölkerung und der Durchsetzung einer obrigkeitsstaatlichen Diktatur.

Das Gericht wies diese Argumentation in allen Punkten zurück. Es gebe eine Epidemie-Lage von nationaler Tragweite. Die Auflagen seien verhältnismäßig. Zu den Rednern müssten entsprechend auch fünf Meter Abstand eingehalten werden. Die Antragsteller können gegen den Beschluss Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Gegner der Corona-Maßnahmen haben für Samstag Demonstrationen mit etwa 2.000 Teilnehmern in der Innenstadt von Hannover angemeldet. Außerdem wird es mehrere Gegendemonstrationen geben.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Hannover bestätigt Entscheidung der Polizei: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42777 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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