Linke Gruppen wollen in Hamburg eine Woche lang für mehr Klimaschutz und gegen die Nutzung fossiler Energien protestieren. Weil die Versammlungsbehörde das geplante Camp verlegen und begrenzen will, muss das VG entscheiden.
Im Streit um ein in der kommenden Woche von linken und klimapolitischen Gruppen geplantes Protestcamp hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg Auflagen der Versammlungsbehörde teilweise aufgehoben (Beschl. v. 03.08.2002, Az. 19 E 3183/22).
Zwar sei die von der Behörde angeordnete Verlegung des Camps auf eine Fläche am Altonaer Volkspark aller Voraussicht nach nicht zu beanstanden, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Eilentscheidung des Gerichts. Ein von der Behörde erlassenes Verbot für das Aufstellen von Übernachtungs- und Versorgungszelten sah das Gericht hingegen nicht als gerechtfertigt an. Art. 8 Grundgesetz (GG) schließe das Aufbauen der Zelte mit ein, weil ein inhaltlicher Bezug zu der Meinungskundgabe des Camps bestehe und die Einrichtungen auch in logistischer Hinsicht für die Durchführung der über sieben Tage stattfindenden Versammlung erforderlich sein dürften.
Ursprünglich sollte das "System Change Camp" vom 9. bis zum 15. August im Stadtpark stattfinden. Die Organisatoren - ein Bündnis aus mehr als 30 Gruppen, darunter Extinction Rebellion und Ende Gelände, - hatten sich mit einem Eilantrag gegen die Auflagen der Behörde an das VG gewandt. Gegen die Eilentscheidung kann noch beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden. Ob es so weit kommen wird, hat das Klimabündnis noch nicht durchblicken lassen. Man strebe aber weiterhin an, das Camp im Stadtpark stattfinden zu lassen, weil man eine größere Fläche als die zugewiesene am Volkspark benötige, die nur halb so groß sei wie die ursprünglich im Stadtpark geplante. Man erwarte zwischen 5.000 und 6.000 Menschen, so eine Sprecherin.
Das Camp steht unter dem Motto "Gegen Erdgas, LNG und eine fossile Infrastruktur, die unsere Zukunft aufs Spiel setzt!". Nach Angaben der Organisatoren wollen die verschiedenen Gruppen dabei auf Verbindungen zwischen Klimakrise, Neokolonialismus und Kriegen aufmerksam machen.
dpa/LTO-Redaktion
VG Hamburg hebt behördliche Auflagen auf: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49224 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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