In Hamburg dürfen nun doch deutlich mehr Fridays-for-Future-Anhänger demonstrieren als zunächst von den Behörden erlaubt worden ist. Statt ursprünglich 2.000 dürfen nun über 10.000 Klimaschützer auf die Straße gehen.
Die Stadt Hamburg ist verpflichtet, Ausnahmegenehmigungen für drei am Freitag geplante Fridays-For-Future-Versammlungen mit jeweils 3.500 Teilnehmern unter Einhaltung des hierfür erstellten Hygienekonzepts zu erteilen. Zwischen den Abschlusskundgebungen der drei Aufzüge müsse aber zueinander jeweils ein Abstand von 300 Metern eingehalten werden, wie das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschied (Beschl. v. 25.09.2020, Az. 14 E 4035/20).
Statt der geplanten 10.000 Teilnehmer hatte die Stadt am Donnerstag nur zwei Aufzüge mit jeweils maximal 1.000 Teilnehmern zugelassen. Mehr sei aus Gründen des Infektionsschutzes nicht vertretbar, so die Behörden. Dagegen zogen die Klimaschützer vor das VG – und bekamen Recht.
Zwar seien, so das VG, nach der Hamburger Corona-Verordnung Versammlungen unter freiem Himmel mit über 1.000 Teilnehmern grundsätzlich untersagt – Ausnahmen seien aber zuzulassen, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Stadt habe jedoch pauschal auf das abstrakte Infektionsrisiko und die Teilnehmerzahl abgestellt, ohne sich mit dem konkreten Hygienekonzept auseinanderzusetzen.
Nach Auffassung der Richter kann sich die Stadt nicht darauf berufen, dass eine unübersichtliche Lage und ein Unterschreiten des Mindestabstands sicher ausgeschlossen sein müssen. Vielmehr sei auf die infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit abzustellen. Das gegenwärtige Infektionsgeschehen sei "nicht derart gravierend, dass ohne nähere Begründung davon ausgegangen werden könnte, ein Aufzug oder eine Versammlung von mehr als 1.000 Personen müsse zwingend untersagt werden", hieß es seitens des Gerichts.
Die Hamburger Demos im Rahmen des sechsten globalen Klimastreiks mit dem Motto "Kein Grad weiter!" sollen um 14.00 Uhr am Busbahnhof Altona, auf der Lombardsbrücke und am Berliner Tor starten. Sie Stadt kündigte bereits an, die Entscheidung des VG zu akzeptieren. "Die Versammlungsbehörde zieht nicht vors Oberverwaltungsgericht. Es wird also stattfinden. Derzeit finden ja schon die Aufbauarbeiten statt", sagte ein Polizeisprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Inzwischen sei eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für die drei Demonstrationen erteilt worden.
acr/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
VG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42915 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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