VG Halle zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten: BVerfG soll Verfassungsmäßigkeit prüfen

23.10.2012

Das VG Halle hat in vier besoldungsrechtlichen Musterklageverfahren beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG zur Frage der Amtsangemessenheit des Nettoverdienstes von Richtern und Staatsanwälten einzuholen. Die entsprechenden Vorlagebeschlüsse erstritten der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt und der Bund der Verwaltungsrichter.

Drei Richter und ein Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt sind der Ansicht, ihr Gehalt genüge spätestens seit 2008 nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG). Sie wollen, dass das Verwaltungsgericht (VG) Halle feststellt, dass eine "amtsangemessenen Alimentation" nicht mehr gegeben ist.

Dieser Ansicht folgte das Gericht und beantragte Mitte Oktober eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Es habe nach umfangreichen statistischen Ermittlungen festgestellt, dass die Richter-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2010 – ausgehend von dem Niveau des Jahres 1983 - zwischen 25 und 30 Prozent hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben ist. Dies geht aus einer aktuellen Stellungnahme des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt und des Bundes der Verwaltungsrichter hervor.

Da die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten bundesgesetzlich geregelt ist, muss nun das BVerfG gemäß Art. 100 GG entscheiden, ob die jeweiligen Gesetze gegen die Verfassung verstoßen (Beschl. v. 12.10.2012, Az. 5 A 206/09 HAL u.a.).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Halle zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7365 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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