Das beim VG Gießen ansässige Berufsgericht für Heilberufe verurteilte einen 75-jährigen Psychologen zu einer Geldbuße von 3.500 Euro. Dieser hatte versucht, seine Patientin auf den Mund zu küssen.
Die Patientin konnte sich gegen den Versuch, sie auf den Mund zu küssen, nur wehren, indem sie den Kopf zur Seite drehte. Der Kuss traf auf ihre Wange und der Therapeut quittierte dies mit den Worten "Bravo, schnelle Reaktion!".
In Folge des Kusses litt die Betroffene unter Angstzuständen, Schlafstörungen und Alpträumen und musste Antidepressiva nehmen.
Zwar stellte der Therapeut sein Verhalten stets als therapeutisch sinnvoll dar, die Richter entschieden jedoch, dass dies erheblich zu weit gehe.
In jedem Fall wäre, auch wenn es allein um die Durchführung einer konfrontativen Technik gegangen wäre, ein vorheriges Einverständnis der Patientin erforderlich gewesen.
Aufgrund des Verstoßes gegen das Verbot sexueller Kontakte zu Patienten/innen erhielt der Therapeut einen Verweis und muss nun eine Geldbuße in Höhe von 3.500 Euro zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
VG Gießen: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1103 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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