Wegen einer Fußverletzung meldete sich ein Polizist krank, nahm aber dann an einem Hindernislauf teil und veröffentlichte das auch auf Facebook. Das Dienstverhältnis auf Probe durfte deshalb gekündigt werden, entschied das VG Cottbus.
Das Verwaltungsgericht (VG) Cottbus hat den Eilantrag eines Polizisten gegen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis auf Probe zurückgewiesen (Beschl. v. 23.06.2017, Az. 4 L 110/17*). Der Polizist wandte sich mit dem Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entlassungsverfügung. Der Mann nahm an einem 16 Kilometer langen Hindernislauf teil, obwohl er sich zuvor unter Vorlage eines ärztlichen Attestes wegen einer Fußverletzung krank gemeldet hatte.
Mit seiner Entscheidung hat das Gericht die Einschätzung des Landes Brandenburg als Dienstherrn bestätigt, wonach dieses Verhalten Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten für den Polizeidienst begründe. Insbesondere teilte das Gericht die Auffassung, dass die vom Beamten vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch dessen eigenes Verhalten widerlegt wurde.
Die Schwere der Verfehlung rechtfertige auch die sofortige Vollziehbarkeit, so das VG. Erlaube es die körperliche Verfassung, Sandkuhlen, Tunnel, natürliche Hindernisse, Stolperfallen, Strohballen, schlammiges Wasser, Schlammgraben etc. zu überwinden und dabei Platz 127 von insgesamt 649 Teilnehmern einzunehmen, liege darin ein Missbrauch der Krankschreibung, der ein besonders außergewöhnliches Ausmaß erreicht, befand das Gericht. Als zusätzlich erschwerend wertete es, dass sich der Mann seiner Laufleistung unter Angabe seines Berufes auf Facebook rühmte.
acr/LTO-Redaktion
*hier stand zunächst ein falsches Aktenzeichen, wir haben dies am 17.07.2017 um 9.30 Uhr korrigiert.
VG Cottbus bestätigt Kündigung: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23468 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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