VG Berlin zu allgemeinem Wohngebiet: Umspann­werk als Gewer­be­be­trieb zulässig

03.08.2016

In allgemeinen Wohngebieten sind nur wenige Bauvorhaben zulässig. Ausnahmsweise auch Gewerbebetriebe, soweit sie nicht stören. Nach dem VG Berlin zählt dazu auch ein Umspannwerk, das 70.000 Berliner mit Strom versorgen soll.

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat keine Einwände gegen die Errichtung eines Umspannwerks in einem allgemeinen Wohngebiet in Berlin-Spandau. Die Klage mehrerer Grundstückseigentümer aus dem Westen der Hauptstadt gegen die erteilte Baugenehmigung wies das Gericht ab (Urt. v. 26.07.2016, Az. VG 19 K 192.14).

Die Richter entschieden damit, dass das geplante Umspannwerk als Gewerbebetrieb im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig sei. Nach der Vorschrift können in allgemeinen Wohngebieten nur solche Gewerbebetriebe ausnahmsweise errichtet werden, von denen keine Störungen ausgehen. Der planungsrechtliche Begriff des Gewerbebetriebs erfasse sämtliche Anlagen für gewerbliche Zwecke und damit auch ein Umspannwerk, betonte das VG. Störungen in Form von Nachbarschaftsbelästigungen seien nicht ersichtlich, insbesondere da der Betrieb ferngesteuert sei. Ebenso seien Lärm- oder Strahlungsimmissionen nicht zu erwarten.

Auch die Größe des Vorhabens beanstandeten die Richter nicht. Das Werk soll nach Gerichtsangaben auf einer Fläche von etwa 27x33 Metern und mit einer Höhe bis zu 11,65 Metern errichtet werden. Diese Maße sowie die Gesamtoptik des Bauwerks seien vergleichbar mit einer Turn- oder Kunsthalle, so die Richter. Es komme auch nicht darauf an, dass das Vorhaben nicht allein der Versorgung des unmittelbar angrenzenden Gebiets diene. Tatsächlich soll das Werk bis zu 70.000 Kunden in Spandau mit Strom versorgen und mittelfristig ältere Umspannwerke ersetzen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zu allgemeinem Wohngebiet: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20193 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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