Das VG Berlin hat entschieden, dass die Livestream-Angebote der Bild-Zeitung zulassungspflichtiger Rundfunk sind. Ohne Zulassung darf die Bild nicht mehr streamen, entschied das Gericht.
Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) hat die Livestream-Angebote der Bild-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Das geht aus einem Urteil vom Donnerstag hervor, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte (Urt. v. 26.09.2019, Az. 27 K 365.18).
Der Hintergrund: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte im Juli 2018 die Internet-Videoformate "Die richtigen Fragen", "Bild live" und "Bild-Sport - Talk mit Thorsten Kinhöfer" beanstandet. Die Formate seien als Rundfunk einzustufen und benötigten daher eine Sendelizenz, hatte die MABB erklärt. Dagegen war Springer vor Gericht gezogen und hatte im Oktober 2018 vom VG Recht bekommen. Das war das Eilverfahren – nun ging es um dieselbe Sache, aber im Hauptverfahren.
Das VG wies die Klage der Bild gegen den Bescheid der MABB in weiten Teilen ab. Die MABB habe die Livestreams zu Recht als zulassungspflichtigen Rundfunk eingeordnet. Die Angebote seien für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt. Zudem liege ihnen nicht zuletzt aufgrund ihrer Regelmäßigkeit bzw. Häufigkeit ein Sendeplan zugrunde.
Die MABB wies die Bild in dem Bescheid darauf hin, dass eine mindestens fahrlässige Rundfunkausstrahlung ohne Zulassung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne. Diesen Bescheidausspruch hob die Kammer aber auf. Die MABB sei zum Erlass eines solchen Verwaltungsakts nicht befugt. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat die Kammer die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
acr/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
VG Berlin zu zulassungspflichtigem Rundfunk: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37873 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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